Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 07.01.2024 (Textausgabe)

Nachrichten Hamburg - hamburg.de

Die Zeichen stehen auf Durchmarsch: Mehrheit der Deutschen erwartet AfD-Ministerpräsidenten

Berlin/Dresden/Erfurt. Das wird ein spannendes Wahljahr: eine Mehrheit der Deutschen rechnet mittlerweile damit, daß die AfD bei mindestens einer der drei Landtagswahlen im Herbst dieses Jahres in den neuen Bundesländern die absolute Mehrheit erreicht und damit den Ministerpräsidenten stellen kann. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „YouGov“ im Auftrag der dpa halten 53 Prozent ein solches Szenario für wahrscheinlich und nur 32 Prozent für unwahrscheinlich.

In den neuen Bundesländern erwarten sogar 58 Prozent der Befragten, daß die AfD in mindestens einem der drei Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen an die Macht kommt und den Regierungschef stellen wird. Nur noch 36 Prozent der Bürger glauben, daß die sogenannte „Brandmauer“ der Merz-CDU zur AfD halten wird.

Bei den Altparteien werden die Reaktionen auf solche Umfrageergebnisse immer hektischer. Während SPD-Chefin Esken jetzt erneut ein AfD-Verbot ins Gespräch brachte, sprach sich der Thüringer SPD-Innenminister Maier jüngst für eine Verfassungsänderung aus – er möchte verhindern, daß der Ministerpräsident, wie es die derzeitige Regelung vorsieht, in einem dritten Wahlgang womöglich gewählt wird, wenn nur noch ein Kandidat antritt und er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. So etwas sollte laut Maier künftig nicht mehr möglich sein. (rk)

Quelle: zuerst.de

USA – Ron DeSantis knöpft sich Trump bei Wahlschlacht vor

Das republikanische Lager rechnet mit Trump ab. Besonders sein Kontrahent im Kampf um die Präsidentschaftskandidatur, Ron DeSantis, äußert heftige Kritik.

DES MOINES. Der Bewerber um die republikanische Präsidentschaftskandidatur, Ron DeSantis, hat ein hartes Vorgehen im Kampf gegen illegale Migration angekündigt, falls er zum Staatsoberhaupt der USA gewählt wird. „Ich werde das Thema am ersten Tag meiner Amtszeit zum nationalen Notstand erklären“, kündigte Floridas Gouverneur bei einer Wahlkampfveranstaltung in Iowa an.

Er beabsichtige, das Militär an die Grenze zu schicken, um die „Invasion“ zu stoppen. Unter Präsident Joe Biden (Demokraten) seien Millionen von illegalen Einwanderern in die USA gelangt. Er wolle diese wieder in ihre Herkunftsländer abschieben, betonte DeSantis.

DeSantis: Ich werde die Mauer zu Mexiko bauen
Zudem werde er die von Ex-Präsident Donald Trump (Republikaner) versprochene Mauer an der Grenze zu Mexiko bauen und das Nachbarland dafür zahlen lassen. Selbstverständlich werde das Land das Geld nicht einfach so geben, deshalb plane er, es über Steuern zu kassieren.

An dieser Stelle rechnete er klar mit Trump ab. Dieser habe „die meisten Ausweisungen in der Geschichte“ versprochen, letztlich jedoch weniger Menschen abgeschoben als sein demokratischer Amtsvorgänger Barack Obama.

Trump habe nicht geliefert
Trump habe nicht abgeliefert und könne dies auch nicht. „Er sagte, er wolle eine Mauer bauen und Mexiko dafür zahlen lassen ­­– hat er nicht. Er sagte er werde den Einfluß von Lobbyisten eingrenzen – hat er nicht. Er sagte, er wolle gegen die Staatsverschuldung vorgehen – und doch nahm er 7,8 Billionen Dollar zusätzliche Schulden auf“, zählte DeSantis die vermeintlichen Versäumnisse des Ex-Präsidenten auf.

Letztlich habe Trump bewiesen, daß er nicht für die Menschen in den USA, sondern nur für sich selbst regiere. Seine Mitbewerberin um das Amt, Nikki Haley, sei derweil ihren Geldgebern verpflichtet. Er wiederum sehe seine Verpflichtung gegenüber den Wählern und habe in seinem Bundesstaat Florida stets seine Versprechen gehalten, resümierte DeSantis. (zit)

Quelle: Junge Freiheit

Die Schulden-Weltmeister: US-Staatsschulden erstmals über 34 Billionen Dollar

Washington. Die USA starten mit einer noch niedagewesenen Staatsverschuldung ins neue Jahr. Sie liegt laut den aktuellen Daten, die das US-Finanzministerium veröffentlichte, jetzt erstmals über 34 Billionen Dollar, exakt: 34.001.493.655.565,48 US-Dollar mit Stand vom 29. Dezember 2023.

Finanzexperten sind von dieser Entwicklung nicht begeistert. Michael Peterson, CEO der Peter G. Peterson Foundation, kommentierte in einer Erklärung, daß die Staatsverschuldung der USA unabhängig vom neuen Jahr „auf dem gleichen schädlichen und untragbaren Niveau“ bleibe, und weiter: „Nach der Einigung über die Schuldenobergrenze im letzten Jahr haben wir im Juni schnell die 32-Billionen-Dollar-Grenze überschritten, im September die 33 Billionen Dollar, und jetzt sind wir auf über 34 Billionen Dollar gestiegen.“

Prognostiker hatten zuvor darauf hingewiesen, daß die Staatsverschuldung aufgrund der COVID-19-Pandemie und der darauf folgenden wirtschaftlichen Folgen Jahre früher als erwartet die 34-Billionen-Dollar-Marke überschritten habe. (rk)

Quelle: zuerst.de

Wie zu düsteren Coronazeiten! Warum der Staat den Bauern Spontan-Versammlungen nicht einfach verbieten darf

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das der Staat nicht antasten darf. Doch wie zu Coronazeiten Demonstrationen von Maßnahmen-Kritikern, sollen nun auch geplante Bauern-Proteste vorab verboten werden.

Gute Demos, schlechte Demos. Das kennt man doch irgendwo her …

Der Erzgebirgskreis und der Landkreis Zwickau haben Spontan-Versammlungen, mit denen im Rahmen der angekündigten Bauern-Proteste am Montag Straßen blockiert werden sollen, verboten. Die Landkreise haben Allgemeinverfügungen erlassen, die ermöglichen, derartige Aktionen zu untersagen. In den sozialen Netzwerken kursierten zahlreiche Aufrufe für derartige Blockaden, hieß es.

Der Staat verbietet Bürgern, sich friedlich unter freiem Himmel zu versammeln. Da werden Erinnerungen an Coronazeiten wach.

Immer wieder wurden während der Pandemie Demonstrationen und Corona-Spaziergänge mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz oder die Vermutung, die Teilnehmer würden keine Masken tragen, verboten. Und immer wieder meldeten sich Juristen zu Wort, die darauf hinwiesen, dass diese Verbote absolut grundgesetzwidrig waren.

Szene einer Corona-Demo in Berlin im Mai 2021. Die Polizei griff hart durch, viele Demos von Maßnahmen-Kritikern wurden von vornherein verboten.
Szene einer Corona-Demo in Berlin im Mai 2021. Die Polizei griff hart durch, viele Demos von Maßnahmen-Kritikern wurden von vornherein verboten.

„Berechtigten Protest ermöglichen“
Nun werden in Deutschland erneut Versammlungen verboten. Diesmal, weil die konkrete Gefahr bestünde, dass die Arbeit von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei durch die angekündigten Bauern-Proteste massiv behindert werde. „Kurzum: Wir wollen berechtigten Protest ermöglichen, aber Chaos und Anarchie verhindern!“, so der CDU-Landrat Rico Anton laut MDR.

Der Staat entscheidet, was „berechtigter Protest“ ist und was nicht?!

Dieser zutiefst undemokratischen Rechtsauffassung war während der Coronazeit auch Berlins damaliger Innensenator Geisel (SPD), der ein Demonstrationsverbot unter anderem damit begründete, „bestimmten Gruppen keine Bühne bieten“ zu wollen. Das Oberverwaltungsgericht kippte das Verbot, die Coronamaßnahmen-Gegner duften protestieren.

Das Recht aller Deutschen, sich spontan und ohne Anmeldung zu versammeln, ist in Artikel 8 Grundgesetz festgeschrieben. Ein Versammlungsverbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte dar, der mit sehr hohen rechtlichen Hürden verbunden ist.

Gradmesser der Freiheit
Bereits zu Coronazeiten wiesen Juristen immer wieder darauf hin: Das Versammlungsrecht darf unter freiem Himmel zwar unter sehr strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden. ABER: Es darf gemäß Artikel 19 Absatz 2 Grundgesetz auf keinen Fall in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Die Versammlungsfreiheit muss, egal welche Umstände vorliegen, gewährleistet sein. Sie ist ein gewichtiger Gradmesser der Freiheit einer Gesellschaft.

Ein Verbot oder eine Auflösung sind nur dann möglich, wenn eine Demonstration nicht friedlich bleibt und deshalb konkrete Gefahren für die Teilnehmer bestehen. Oder wenn im Vorfeld bereits explizit Gewalt angekündigt wird.

Die bloße Befürchtung, es könne durch eine Demonstration zu Verkehrschaos kommen, auch wenn dieses angekündigt oder gar beabsichtigt ist, darf in einem funktionierenden Rechtsstaat auf keinen Fall ausreichen, um das Grundgesetz auszuhebeln und im konkreten Fall die geplanten Bauern-Proteste zu verbieten.

Bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Behörden im Erzgebirgskreis das bis Montag noch merken. Und das Versammlungsverbot, bevor die Bauern anrollen, aufheben.

Quelle: nius.de

Kein Kopftuch getragen: Aktivistin im Iran ausgepeitscht
In Teheran ist gestrigen Agenturangaben zufolge eine 33-jährige Kurdin wegen Verstoßes gegen die strengen iranischen Kleidervorschriften mit insgesamt 74 Peitschenhieben bestraft worden. Die Frau hatte selbst auf Facebook auf die Vollstreckung der Strafe aufmerksam gemacht und diese eindrücklich geschildert. Die iranische Justiz bestätigte die Vollstreckung der Peitschenhiebe. Diese seien im Rahmen des Gesetzes erfolgt, wie es beim Justizportal Misan, dazu hieß.

Im sozialen Netzwerken sorgte der Fall unter Iranerinnen und Iranern für große Empörung. Laut der Zeitung „Schargh“ wurde Roja Heschmati im April 2023 nach der Veröffentlichung eines Fotos ohne das im Iran obligatorische Kopftuch festgenommen. Sie habe sich danach gegen zahlreiche juristische Vorwürfe wehren müssen. Eine mehr als 13-jährige Haftstrafe sei erfolgreich angefochten worden, sagte ihr Anwalt Masiar Tatati der Zeitung. Eine Verurteilung zu den Peitschenhieben wegen moralischer Verstöße blieb bestehen.

Auf ihrem inzwischen nicht mehr öffentlich einsehbaren Facebook-Profil machte Heschmati bereits im Oktober ihr Urteil bekannt. Am 3. Jänner schrieb Heschmati, dass sie mit ihrem Anwalt nach einer Vorladung vor den Behörden erschienen sei. Ihr Kopftuch habe sie trotz wiederholter Aufforderung aus Protest abgelegt. Den Ort, in dem sie ausgepeitscht wurde, beschrieb sie als „mittelalterliche Folterkammer“.

Vor mehr als einem Jahr hatte der Tod der jungen Kurdin Jina Mahsa Amini schwere Proteste im Iran ausgelöst. Monatelang gingen vor allem junge Menschen auf die Straßen, um gegen das islamische Herrschaftssystem zu demonstrieren. Amini war nach einem mutmaßlich gewaltsamen Zusammenstoß mit den berüchtigten Sittenwächtern ins Koma gefallen und kurz darauf verstorben. Der Staat reagierte mit äußerste Härte. Inzwischen widersetzen sich immer mehr Frauen der Kopftuchpflicht.

Quelle: ORF

KNAPP 80 TREFFEN Ausmaß der Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Regierung größer als gedacht
Ein neuer Bericht zeigt die engen Verbindungen zwischen Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung. Zu knapp 80 offiziellen Treffen, kommen auch etliche private Telefonate und Abendessen hinzu.

Über die mehr als 70 Jahre seines Bestehens hinweg hat sich der Bundesgerichtshof den Ruf eines unabhängigen Hüters der Verfassung erworben, der die Rechte der Opposition und der Bürger wahrt. Doch nun kommen Zweifel auf: Eine Untersuchung der WELT AM SONNTAG zeigt, dass die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung enger ist als bisher bekannt.

In der laufenden Legislaturperiode gab es laut einer Auswertung von Terminplänen und Teilnehmerlisten knapp 80 „dienstliche Anlässe“, bei denen es zu Treffen zwischen Richtern und Mitgliedern der Exekutive kam. Diese Treffen fanden durchschnittlich alle eineinhalb Wochen statt und umfassten meist offizielle Feier- oder Gedenkveranstaltungen, an denen Vertreter beider Verfassungsorgane teilnahmen.

Insbesondere fällt auf, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts und Regierungsmitglieder nicht nur öffentlich, sondern auch privat miteinander in Kontakt stehen. So führte Gerichtspräsident Stephan Harbarth Telefonate mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Justizminister Marco Buschmann über gemeinsame Abendessen und Themen wie die Einführung einer elektronischen Verfassungsbeschwerde.

Kritik gibt es insbesondere an solchen informellen Kontakten, die über offizielle Veranstaltungen hinausgehen. Während Befürworter argumentieren, dass solche Kontakte üblich seien und nicht über konkrete Fälle gesprochen werde, sehen Kritiker darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt vor einem „netzwerkartigen Beziehungsgeflecht“ zwischen Gericht und Politik, das die objektive und unparteiische Kontrolle im Verfahren gefährden könnte.

Quelle: Apollo News

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.01.2024

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Ulrike
Ulrike
3 Monate zuvor

Wissen die Regierenden nichts besseres als Demo-Verbot für Bauern? Wo bleibt das für Palästinenser und andere Gruppen in unserem Land. Die dürfen anscheinend demonstrieren.
Es ist nur noch zum kotzen welche Nieten am Werk sind.