Schweiz: Bedingte Strafen – Jeder 3. Vergewaltiger muss nicht in Knast

Letztes Jahr wurden 82 Vergewaltiger rechtskräftig in der Schweiz verurteilt, davon kamen 26 Täter mit einer bedingten Strafe davon.

Der Platzmangel in Schweizer Gefängnissen ist nicht mehr so dramatisch, dennoch braucht es mehr Haftplätze. (Symbolbild)
Bei schweren Sexualdelikten sprechen die Schweizer Richter oft nur bedingte Strafen aus. KEYSTONE

Letzte Woche begann der Prozess im Mordfall Adeline. Der angeklagte Fabrice A., ein vorbestrafte Mehrfachvergewaltiger, höhnte vor dem Genfer Kriminalgericht, die milde Strafe für sein erstes Sexualdelikt sei für ihn «fast ein Freipass zum Weitermachen» gewesen. Tatsächlich werden Vergewaltiger in der Schweiz bis heute mit Samthandschuhen angefasst, wie die SonntagsZeitung berichtet.

Das zeigen die Urteile im Schweizer Strafregister, die das Bundesamt für Statistik(BfS) ausgewertet hat. Ergebnis: Letztes Jahr wurden 82 Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt, davon kamen 26 Täter mit einer bedingten Strafe davon. Das heisst: Fast jeder dritte Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuss. Nicht einmal die Hälfte der verurteilten Vergewaltiger erhielten eine unbedingte Strafe. Hinzu kommen 17 teilbedingte Strafen, bei denen der Täter nur einen Teil der Haftstrafe absitzen muss.

Nur bedingte Strafen für Ersttäter

Seit 2006, das zeigen die BfS-Zahlen weiter, wurden im Schweizer Strafregister 1155 Urteile wegen Vergewaltigungen eingetragen. Dabei kamen 327 Täter mit einer bedingten Strafe davon und spazierten nach dem Schuldspruch aus dem Gerichtssaal. Ersttäter, sagt Anwalt Carlo Häfeli von der Opferhilfeorganisation Weisser Ring, bekommen «praktisch nur bedingte Freiheitsstrafen». Mit anderen Worten: Für die erste Vergewaltigung gibt es keinen Knast.

«Es gibt Täter», sagt Häfeli, «die lachen einem nach einem solchen Urteil ins Gesicht.» In der Schweiz gebe es ein «krasses Missverhältnis» in der Wertschätzung der verschiedenen Rechtsgüter, kritisiert Anwalt Häfeli. «Für Betrug gibt es sofort eine unbedingte Strafe von drei bis vier Jahren, für eine Vergewaltigung kommen die Täter oft nicht mal einen Tag hinter Gitter».

Sogar für Verkehrsdelikte werde man «zum Teil härter bestraft als für ein Sexualdelikt wie sexuelle Nötigung». Bei der gegenwärtigen Strafpraxis, sagt Tina Krüger von der Opferhilfe St. Gallen, «bleibt sexuelle Gewalt in vielen Fällen ein Kavaliersdelikt.» Das Grundproblem besteht laut dem Kriminologen Martin Killias darin, dass die weitaus meisten Strafen bedingt ausfallen würden. Darin sei die Schweiz «ein Sonderfall», so Killias. «Es gibt kein Land in Europa, wo man nach einer Verurteilung wegen einer schweren Straftat wie Raub, Kindsmissbrauch, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung so selten ins Gefängnis kommt wie in der Schweiz.»

Quelle: blick.ch vom 09.10.2016

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Michael Meinel
Michael Meinel
7 Jahre zuvor

Es ist schon schlimm , wie dieses unschöne Kapitel in der Schweitz gehandhabt wird – es wird aber , im Gegensatz zu Deutschland , offen darüber gesprochen .
Ich will hier KEINE Stimmung gegen die „Migranten“ machen , aber ist es hierzulande nicht so , das es ZWEI Arten der Rechtssprechung gibt (eine für Einheimische und eine für „Migranten“) und gerade bei sexuellen Straftaten die Strafen , im Vergleich von ausländischen Straftätern und einheimischen Straftätern, sehr unterschiedlich gehandhabt werden? Und dies nicht nur bei Sexualstraftaten sondern auch bei allen anderen Straftaten .
Hier müsste die Juistitz endlich einmal die „Augenbinde“ abnehmen und entsprechend ihrem gesellschaftlichen Auftrag handeln !

Der Auftraggeber der Juistitz sollte das Volk und NICHT die Politikerklique um Frau Merkel , herr Maas & Consorten sein , oder sollte ich mich da irren ???