195 000 Euro Strafe von Medienbehörde! Verbot von AUF1 im Satelliten Fernsehen

Nachrichten AUF1 vom 28. April 2022 » Journalistenwatch

195.000 Euro Strafe! Weil AUF1 im Satelliten-Fernsehen „verbotene Themen platziert“ hätte. So steht es im Bußgeldbescheid, zugestellt gestern, von der Landesmedienanstalt. So etwas gab es noch nie! Stefan Magnet wendet sich an die Zuschauer.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.03.2024

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Tankschiff
Tankschiff
1 Monat zuvor

Warum mach St. Magnet die Nichtstaatlichkeit der BRD nicht öffentlich?
Die Medienanstalten sind auch als FIRMEN eingetragen…

Gerichte, Finanzstuben, Zoll, Bürgermeister… alle als Unternehmen / Firmen gelistet.

St. Magnet, tu was oder traust Du dich nicht?

Alexander Berg - BERG. Blog
Reply to  Tankschiff

Ein „Staat“ entsteht, wenn viele ihre Stimme an wenige abgeben.

Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Die Wahrheit wird immer unterdrückt. Pfui Teufel.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Da schickt man den Trotteln eine Rechnung nach Völkerrecht über 20 Millionen als Pfandbrief, als Unterlassungserklärung und Ruhe ist!

Alexander Berg - BERG. Blog
Reply to  Kleiner Grauer

Klar… Das sogenannte Völkerrecht wird als zwischenstaatliches Recht (Recht der Völker) gehandhabt:
Artikel 35, Abs.1: „Der Zugang zum Gerichtshof steht den Staaten offen, die Vertragsparteien dieses Statuts sind.“ (Statut des Internationalen Gerichtshofs – Kapitel II: Zuständigkeit des Gerichtshofs)
Da würde man sich mit so einer Rechnung nur lächerlich machen.