Nach Höcke-Urteil: Rechtsanwalt Großenbach fordert Verfassungsschutz zur Auskunft auf

Der AfD-Politiker Björn Höcke wurde am 14. Mai 2024 vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 € verurteilt, weil er auf einer Wahlkampfveranstaltung im Mai 2021 in Merseburg die „Parole“ „Alles für Deutschland“ verwendet hat, bei der es sich um einen Wahlspruch der SA gehandelt haben soll. Der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Großenbach konnte diese Parole auf den Seiten des hessischen Verfassungsschutzes nicht finden und hat das Landesamt für Verfassungsschutz nunmehr dazu aufgefordert, ihm eine vollständige Liste mit sämtlichen verbotenen Parolen und Kennzeichen zu übermitteln.

Zusammengefasst

Anfrage von Rechtsanwalt Frank Großenbach beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz:

„Sehr geehrter Herr Präsident Bernd Neumann,
sehr geehrtes Team der rechtlichen Aufklärungsarbeit, von Ihrer Behörde wurde eine Broschüre über NS-Meinungs-Delikte veröffentlicht, die im Internet unter dem Titel ‚Kennzeichen und Symbole der Rechtsextremisten‘ einsehbar ist.
https://verfassungsschutz.hessen.de/sites/verfassungsschutz.hessen.de/files/2022-08/ broschuere_kennzeichen_und_symbole_2020.pdf

Ich habe feststellen müssen, dass diese Liste, wie auch die Liste des Landesverfassungsschutzes in Thüringen und Sachsen-Anhalt, unvollständig ist. Als verständiger Bürger war ich davon ausgegangen, dass in solchen Broschüren vollständig   a l l e Kennzeichen und Symbole und Parolen aufgenommen sind, die unter das Verbot nach § 86 a Strafgesetzbuch fallen. Ich konnte mir bis zum Prozess in Halle gegen Björn Höcke nicht vorstellen, dass der Verfassungsschutz im Lande Hessen nicht in der Lage ist, a l l e Kennzeichen und Symbole in einer Broschüre aufzunehmen, die eigens als Aufklärungsbroschüre entworfen wurde.

Björn Höcke hatte im Prozess deutlich gemacht, dass er um die Bedeutung und Zuschreibung des Spruchs zur SA: ‚Alles für Deutschland‘ und die Zuordnung als ‚Parole‘ im Sinne der Vorschrift des § 86 a Strafgesetzbuch keine Kenntnis gehabt habe. Im Prozess vor dem Landgericht wurde Björn Höcke dessen ungeachtet verurteilt mit folgenden Worten, die der Richter am LG Stengel mit offensichtlicher Lust an seiner eigenen Überlegenheit aussprach:
‚Wir müssen als Gericht alles anhören, wir müssen aber nicht alles glauben.‘

Die Kammer hat ihr Urteil damit auf einen Glaubenssatz gestellt. Glaubenssätze werden bei Gerichten umschrieben als ‚gerichtsbekannt‘, anderes sei nicht ‚plausibel‘ oder ‚weltfremd‘ und unterstellt, Björn Höcke würde gewissermaßen über ein ‚Sonderwissen‘ verfügen.

Ein ‚Sonderwissen‘, das sogar über die Erkenntnisse des Hessischen und Thüringer Landesverfassungsschutzes hinausreicht und eine sichere Rechtskenntnis vorliege, die es Björn Höcke ermöglicht haben soll, den Spruch ‚Alles für Deutschland‘ als gesichert rechtsextreme NAZI-Parole bewerten zu können.

Ich habe daher zu befürchten, dass auch mir gegenüber der Vorwurf erhoben wird, einen von mir ausgesprochenen Spruch als ‚Parole‘ zu bewerten, der nach § 86 a Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt wird, den ich nicht als NAZI-Parole identifizieren konnte. Und ich habe daher zu befürchten, dass auch mir kein Glauben geschenkt wird vor einem Deutschen Gericht, wenn ich beteuere, dass mir ein Spruch nicht als NAZI-Parole bekannt gewesen sei.

Ich bin regelmäßig Redner auf Demonstrationen der Freiheitsbewegung gegen unverhältnismäßige Maßnahmen der Behörden und gegen die offen durchgeführten Kriegsvorbereitungen. Sie werden im Internet eine ‚wunderbare‘ Darstellung zu meiner Person finden. Ich habe davon auszugehen, dass da Kenntnisse der ‚Dienste‚ mit eingeflossen sind, so detailreich dort über meine Person berichtet wird. Dieses Dossier wurde von der durch staatliche und Mittel der NGOs finanzierten sogenannten ‚Antifa Frankfurt‘ am 22. April 2023 veröffentlicht.

Ich verweise auf dieses Dossier, mit dem ich glaubhaft mache, dass ich ein berechtigtes Interesse daran habe, dass Sie mir als Landesverfassungsschutz über die NAZI-Parolen einen vollständigen und abschließenden Überblick verschaffen.
https://www.antifa-frankfurt.org/2023/04/22/frank-der-schwaetzer/

Ich bin nicht gewillt ‚Mein Kampf‘ oder alle Reden von NS-NAZI-Größen durchzulesen oder alle einschlägigen Sachbücher über die NS-Zeit, um diese Parolen durch ein Selbststudium zu ermitteln. Zudem habe ich zur Kenntnis genommen im Prozess in Halle durch Befragung eines sachverständigen Zeugen, dass selbst in umfassenden Sachbüchern von rund 500 Seiten nicht alle Sprüche der NS-Zeit als ‚Parolen‘ im Sinne des § 86 a StGB vermerkt sind, etwa der Allerweltsspruch ‚Alles für Deutschland‘.

Der Urteilsausspruch des Landgerichts in Halle hat zudem ganz unmissverständlich offengelegt, dass Gerichte in Deutschland in Ansehung bestimmter Personen gewillt sind, gegen einige der grundrechtlich gesicherten Verfahrensrechte im Strafrecht zu verstoßen, die da sind: Nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, certa et stricta.

Ich habe Sie deswegen aufzufordern, mir bis zum 31. Mai 2024 eine Liste über sämtliche Kennzeichen und Symbole und Parolen zu übersenden, deren Verbreitung den Tatbestand des § 86 a StGB verwirklichen.

Nach dem 30. Mai 2024 kann der Präsident des Verfassungsschutzes zum Täter werden, wenn ich nur das als verbotene Parolen ansehe, was in Ihrer Broschüre steht, und ich damit einem Irrtum erliege. Ich kann mich dann auf einen Irrtum berufen. Sie als Präsident können sich allerdings nicht auf einen Irrtum berufen und können sich strafbar machen: durch mittelbare Täterschaft im Wege des Unterlassens mit mir als undolosem (vorsatzlosem) Werkzeug (§ 13, § 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB).

Mit freundlichem Gruß
gez.
Frank Großenbach Rechtsanwalt”

Quelle: haintz.media vom 19.05.2024

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
24 Tage zuvor

Mit angemessenen aber aufrichtigen Grüßen endet man, in Post an DIE!  Oder mit MvSf-mit vielen Stinkelfingern. Bis jetzt hat sich nur einer beschwert-Er wäre nicht bei der Stasi gewesen!

In Halle habe ich schon erlebt wie eine vom Verfassungsschutz gefragt wurde wie man ein Video in das Netz stellt. Eindeutige exakte Antwort: Ich habe keine Ahnung wie man das macht.

Halle war doch auch das mit dem Kasachen der auf die Tür mit Schrot geschossen hat, war doch eine jüdische Einrichtung. Das war doch der den die Wortmarke nicht finden wollte aber dann mußte, weil Ihn Zivilisten gestellt hatten. Da lagen auf dem Fußweg abgerissene Zweige wo Er immer eine Person erschossen hat. An der Stelle gab es auch eine Kamera mit dem Fokus. Hier ist das Bild scharf gestellt. Meine Beobachtung hat damals genau so interessiert wie der aktuelle
Pegelstand Wolga-Don Kanal.

Ulrike
Ulrike
24 Tage zuvor

Weiss ein normaler Bürger welche Worte und Symbole verboten sind???
Glaub ich kaum. Da wird mal wieder viel Gedöns gemacht. Höcke muss 30.000 Euro zahlen und die Trulla Cathy Hummels wird nicht angeklagt. Da wird mit zweierlei Mass gemessen. Schämt euch ihr tollen Juristen.