Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zu einem Personalgespräch am Arbeitsplatz erscheinen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es gab damit dem Mitarbeiter eines Krankenhauses recht, der trotz mehrfacher Aufforderung nicht zu einem Personalgespräch gekommen und deshalb schriftlich abgemahnt worden war. Allerdings ließ das Gericht Ausnahmefälle zu, wenn etwa das Erscheinen des erkrankten Arbeitnehmers in der Firma aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage sei.
(AZ 10 AZR 596/159)
Quelle: Deutschlandfunk vom 02.11.2016
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Unter einer kompetenten Personalführung könnte sich der Arbeitnehmer als Teil des Ganzen empfinden. Dazu gehört in erster Linie, dass dem Mitarbeiter Wertschätzung entgegengebracht wird. Gegenseitiges Vertrauen würde Personalgespräche unnötig machen.
Na, da wird ja wahrscheinlich bei den Sozialgerichten eine Prozesslawine losgetreten werden. Hartz 4-Empfänger werden regelmäßig trotz Krankschreibung unter Androhung von Sanktionen in die „komische“ Behörde gezwungen, es sei denn, Sie legen ein zusätzlich Attest (kostenpflichtig) vom Arzt vor, dass sie nicht erscheinen können.
Mal schaun, für wen: „Krank ist Krank“ so alles gilt in diesem Staate.