Nahost – Putin bestätigt Abkommen zu Waffenstillstand und Beginn von Friedensgesprächen für Syrien

 

Putin bestätigt Abkommen zu Waffenstillstand und Beginn von Friedensgesprächen für Syrien

Die Verhandlungen mit der Türkei und dem Iran haben viel versprechende Ansätze und eine Einigung über die Eckpunkte für ein Waffenstillstandsabkommen erbracht, so Putin. Die Lage sei aber immer noch fragil.

Der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, hat offiziell bestätigt, dass er mit seinen Partnern eine Einigung über einen Waffenstillstand und neue Friedensgespräche treffen konnte. Allerdings betonte er auch die Fragilität des Abkommens.

Diese von uns erzielte Vereinbarung ist, wie wir alle wissen, sehr fragil. Sie verlangt besonderes Augenmerk, viel Geduld, eine sehr professionelle Haltung sowie einen permanenten Kontakt mit unseren Partnern“, so Putin bei einem Treffen mit dem russischen Außen- und dem Verteidigungsminister.

Das Abkommen unterteile sich in drei Hauptdokumente, erläuterte Putin weiter:

Das erste wurde von der syrischen Regierung und der syrischen Opposition unterzeichnet, um die Feindseligkeiten auf dem Territorium der Arabischen Republik Syrien zu beenden. Das zweite Dokumente beinhaltet ein Bündel an Maßnahmen, um die Einhaltung des Waffenstillstand zu kontrollieren. Das dritte Dokument ist ein Memorandum über die Bereitschaft, Friedensgespräche zu der Syrien-Krise in die Wege zu leiten.

Die Übereinkunft sei das Ergebnis der gemeinsamen Verhandlungen und Anstrengungen von Russland, der Türkei und Iran, betonte Putin weiter:

Großartige Arbeit wurde in Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus der Türkei geleistet. Wie wir wissen, gab es vor kurzem ein trilaterales Treffen in Moskau. Der Außenminister Russlands, der Türkei und des Irans haben ein Abkommen ausgearbeitet, in dem alle beteiligten Nationen die Verpflichtung eingingen, nicht nur für die Kontrolle des Friedensprozesses zu sorgen, sondern auch als völkerrechtliche Garanten für Syrien zu agieren.

Die Waffenruhe wird von sieben großen Oppositionsgruppen unterstützt, die zusammen 60.000 bewaffnete Kämpfer repräsentiert, erläuterte der russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu und verlas eine Liste, welche die teilnehmenden Gruppen beinhaltet. Darunter finden sich fast alle dschihadistischen Gruppen wie Faylaq Al-Sham, Ahrar al-Sham, Jaysh al-Islam, Thuwar al-Sham, Jaysh al-Muwahhideen, Jaysh Idlib und Jabhat al-Shamiyah.

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Der russische Verteidigungsminister erläuterte zudem, dass die Gruppen, die die Waffenstillstandsvereinbarung nicht akzeptieren, als legitimes Ziel für Kampfeinsätze gelten, wie es bereits mit Blick auf die Al-Nusra-Front sowie den IS der Fall sei, welche auch nicht Teil des Waffenstillstands seien.

Abschließend erklärte Schoigu, dass ein Erfolg des Abkommens Russland ermöglichen würde, seine Militärpräsenz in Syrien signifikant zu reduzieren.

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Karl D.
Karl D.
7 Jahre zuvor

Der 1. Schritt in die richtige Richtung. Was meinen dazu Nato und USA? Brief an ein Gericht:

„Hiermit beantrage ich form- und fristgerecht die Zulassung einer Berufung bei der zuständigen Stelle aus allen rechtlichen Gründen und insbesondere folgenden:

1. Am 22.12.2016 habe ich einen Brief mit Ihrem Absender erhalten, der von Ihnen wie auch der beglaubigenden VG-Beschäftigten nicht handschriftlich, sondern maschinenschriftlich mit den Hausnamen unterzeichnet ist. Dadurch ist der Brief aus meiner Sicht rechtsunwirksam!

2. Schon am gleichen Tag schrieb ich meine Reklamation per Telefax an Sie und bin bis heute ohne Antwort geblieben.
In der mir zugestellten, „beglaubigten“ Abschrift des Urteils fehlt jegliche Unterschrift, aber ist der gültig ohne Unterschrift?

Bitte beantworten Sie mir die Frage! Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig erscheinen, bitte ich um Hinweise, weil ich juristisch nicht bewandert bin.“

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Urteile an Sicherheit@Genial.ms schicken!

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