Leverkusen – Lützenkirchener nach Vergewaltigung durch Südländer in Sorge

| 09.12 Uhr

Leverkusen: Vergewaltigung einer 31-jährigen Frau in Lützenkirchen

Auf der Grünfläche an der Von-Knoeringen-Straße, nicht weit von der Autobahn entfernt, soll die Tat geschehen sein.FOTO: Susanne Genath

Leverkusen. In der Nacht zu Sonntag ist nach Angaben der Polizei eine 31-jährige Frau aus Berlin in Leverkusen-Lützenkirchen vergewaltigt worden. Die Polizei sucht drei Männer, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. 

Von Sebastian Fuhrmann und Susanne Genath

Die Frau sei von „mehreren Unbekannten angegangen und vergewaltigt worden“. Passanten hätten die als Hippie verkleidete Frau um 0.20 Uhr weinend an der Ecke Von-Knoeringen-Straße/Zehntenweg gefunden. Dort habe die Frau, die aus Berlin komme, auf dem Boden gesessen. Polizeisprecher Lutz Flaßnöcker sprach von einem eindeutigen Spurenbild, das derzeit keine Zweifel an der Tat lasse. Angaben dazu, wohin die Frau wollte und von wo sie kam, machte er nicht.

Bei der Polizei sagte die 31-Jährige aus, sie sei von drei Männern attackiert und auf einer Grünfläche in der Nähe der Haltestelle „Hütte“ vergewaltigt worden. Die Täter seien geflüchtet. Wohin ist unklar. Die Polizei bittet dringend um Hinweise unter Telefon 0221 2290. Nach Angaben des Opfers waren die Männer 20 bis 30 Jahre alt, sahen südländisch aus und waren dunkel gekleidet.

Der Tatort befindet sich in der Nähe der Bushaltestelle „Hütte“.FOTO: Susanne Genath

Der Tatort liegt nicht weit von der Autobahn A1 entfernt. Zwischen der Schnellstraße und den ersten Wohnhäusern befindet sich eine große Wiese, auf der Hundehalter mit ihren Tieren Gassi gehen. Die Von-Knoeringen-Straße führt unter der A1 hindurch nach Steinbüchel. Gleich gegenüber der Wiese befindet sich ein Hofladen.

Bürger haben mulmiges Gefühl

Unter den Anwohnern hatte sich am Dienstag die Tat noch nicht herumgesprochen. „Ein Nachbar hatte allerdings im Internet geschrieben, dass er in einer der vergangenen Nächte beobachtet habe, dass die Kriminalpolizei mehrere Stunden auf der Von-Knoeringen-Straße gewesen sei“, erzählt eine 56-jährige Frau. Sie ist erschüttert von der Nachricht. „Gegen einen Mann ist es ja schon schwer, sich als Frau zu wehren“, sagt sie. „Erst recht gegen drei.“

Seit fast 20 Jahren wohne sie nahe der Haltestelle „Hütte“. „Bislang ist zum Glück nie etwas passiert. Aber ein ungutes Gefühl hatte ich trotzdem immer, weil es hier ja so abgelegen ist.“ Sie öffnet ihre Handtasche und holt eine Dose Pfefferspray heraus. „Das habe ich letztes Jahr nach den Vorfällen in Köln für meine Tochter und mich und einige Bekannte bestellt.“ Benutzt habe sie es noch nicht.

Auch eine Seniorin, die an der Haltestelle der Buslinie 215 wartet, schüttelt den Kopf, als sie von der Tat hört. „Das ist ja furchtbar“, sagt sie. „Ich wohne schon lange hier. So etwas gab es hier noch nicht. Nur mehrere Unfälle – die sind ja auch schon schlimm.“

Quelle: RP-online vom 01.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das ist das bunte Deutschland das sie viele Schafe hier wünschen. Der ist halt dumm dran den es erwischt.
Die Dreckskerle kommen immer im Rudel. Da hat keine Frau eine Chance.
Deshalb das ganze Gesindel schnellstens aus dem Land jagen. Nicht ausfliegen – nein das kostet uns nur. Die sollen zu Fuss abhauen wie sie gekommen sind.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Fakten mit Rechtsgrundlage:

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine gültigen Staatsgesetze sind, über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über den Gesetzen als Überschrift:

“Bundesrepublik Deutschland”. Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Privatrecht/Firmenrecht des Bundes/BRD GmbH, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Juristen, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!