Hamburgische Bürgerschaft:  Abgeordneter kritisiert Merkels Umgang mit Flagge und fliegt dafür aus Sitzung

Ludwig Flocken (AfD) bei seiner Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft Foto: Youtube/Abendblatt-TV

HAMBURG. Der fraktionslose Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft, Ludwig Flocken, ist von einer Aktuellen Stunde im Rathaus ausgeschlossen worden, weil er nach Ansicht der Parlamentspräsidentin Carola Veit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Grünen beleidigt haben soll.

In der Aktuellen Stunde ging es um den Islamvertrag mit der Ditib sowie türkischen Nationalismus in Deutschland. Flocken hatte in seiner Rede unter anderem Merkel und den Grünen mangelnden Patriotismus sowie einen schändlichen Umgang mit der deutschen Flagge vorgeworfen.

Wörtlich sagte er: „Sie alle kennen die Bilder von Merkel nach ihrem letzten Wahlsieg. Wie sie die Deutschlandfahne wegschmeißt und ihr der Ekel im Gesicht geschrieben steht. Unser Nationalgefühl ist beschädigt. Grüne urinieren darauf. Rote können die Nationalfarben vor dem Hamburger Rathaus kaum ertragen.“

Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft protestierten lauthals gegen die Rede. Flocken wurde daraufhin von der Parlamentspräsidentin zuerst ermahnt, auf seine Wortwahl zu achten und nach dem Ende seiner Rede von der weiteren Sitzung ausgeschlossen.

Angespielt hatte der fraktionslose Abgeordnete auf eine Szene am Abend der Bundestagswahl 2013. Merkel stand mit der CDU-Führung in Berlin auf der Bühne und feierte den Wahlsieg ihrer Partei. Als der damalige CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mit einer kleinen Deutschlandfahne wedelte, nahm Merkel diese ihm sichtlich verstimmt ab und gab sie kopfschüttelnd von der Bühne.

Der andere von Flocken angesprochene Vorfall stammt aus dem Jahr 2008. Damals sorgte die Grüne Jugend deutschlandweit für Schlagzeilen, als Mitglieder des Grünen-Nachwuchses während des Bundeskongresses in Bonn auf eine Deutschlandfahne urinierten. Zumindest legten Bilder, die zeitweise auf der Internetseite der Grünen Jugend veröffentlicht worden waren, das nahe.

Flocken war im Frühjahr 2016 aus der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ausgetreten und ist seitdem fraktionsloser Abgeordneter. Er ist aber noch Parteimitglied der AfD. (krk)

Quelle: Junge Freiheit vom 01.03.2017

mensch-person-vorderseite-1

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
7 Jahre zuvor

Das kannst Du Dir nicht zurecht saufen! „IM Erika“ hätte rausfliegen müssen.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Diktatur Deutschland

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Fakten mit Rechtsgrundlagen:

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006), dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine Staatsgesetze sind, da sie über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über denen: “Bundesrepublik Deutschland”.

Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Firmenrecht des Bundes, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Experten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!