Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, soll ohne Tätigkeit als Polizist keine weiteren Bezüge von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten. „Der Polizeipräsident hat entschieden, dass diese Praxis umgehend beendet wird“, teilte ein Sprecher der Hamburger Polizei am Mittwoch mit.
André Schulz, Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, bekommt seit Jahren Geld von der Stadt Hamburg, obwohl er ausschließlich für die Gewerkschaft arbeitet.
Die Vorgeschichte: Der Hamburger Polizeipräsident Ralf Meyer hatte eine Überprüfung der Beschäftigungssituation von Schulz in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Schulz wird seit Januar 2014 zu 50 Prozent von der Hamburger Polizei bezahlt. „Eine erste Prüfung hat ergeben, dass Herr Schulz keiner entsprechenden Tätigkeit nachgegangen ist“, hieß es jedoch bei der Polizei.
Bezüge gerechtfertigt?
Schulz ist Erster Kriminalhauptkommissar im Landeskriminalamt Hamburg. Er selbst sieht seine Bezüge als gerechtfertigt: Er erhalte keinen Cent mehr als seine Dienstbezüge, arbeite jedoch zu 100 Prozent für die Gewerkschaft. Grundlagen seien die rechtlichen Regelungen für die Bewilligung von Sonderurlaub für öffentliche Belange. Die Bezahlung sei in einer Vereinbarung mit dem Personalrat, der Innenbehörde und dem Polizeipräsidenten festgehalten, sagte Schulz am Dienstag. Innenbehörde und Polizei erklärten, ihnen sei eine solche Vereinbarung nicht bekannt. Ein Polizeisprecher sagte, Schulz sei als Teilzeitkraft zu 50 Prozent in der Abteilung für polizeiwissenschaftliche Analyse im LKA beschäftigt.
Suche nach der „soliden rechtlichen Grundlage“
Aktuell würden mit Schulz Gespräche geführt, wie er der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung im LKA nachkommen werde. Die Verwaltungsermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Polizeipräsident habe das Ziel, „das Beschäftigungsverhältnis auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen sowie Herrn Schulz die Ausübung seiner Funktion des Bundesvorsitzenden BdK zu ermöglichen“.
Grauzone Sonderurlaub
Das Hamburger Sonderurlaubsrechtdefiniert Sonderurlaub für öffentliche Belange, wenn der Beamte überwiegend am Gemeinwohl orientierte Aufgaben öffentlich-rechtlicher Dienstherren oder öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen wahrnimmt. Beispiele sind zum Beispiel die Mitwirkung in Parlamenten oder Organen der Sozialversicherung. Andere Vorschriften sehen Sonderurlaub für gewerkschaftliche, parteipolitische, kirchliche, karitative und sportliche Zwecke vor. Das ist jedoch nur für eine eng begrenzte Zahl von Arbeitstagen pro Jahr möglich. Sonderurlaub von mehr als 20 Arbeitstagen im Jahr sei nur unter Wegfall der Bezüge zu gewähren. Die Landesvorsitzenden der weiteren Polizeigewerkschaften in Hamburg sind entweder freigestellte Personalräte oder arbeiten – in einem Fall – als Sachbearbeiter.
Ermittlungen in NRW gegen Gewerkschaftsboss Wendt
In Nordrhein-Westfalen war der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, jahrelang vom Land Nordrhein-Westfalen und von seiner Gewerkschaft bezahlt worden, obwohl er nicht mehr als Polizist arbeitete. Der dortige Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte am Montag dienstrechtliche Ermittlungen angekündigt. Wendt droht nun ein Disziplinarverfahren. Hintergrund sei sein Aufsichtsratsmandat für einen Versicherungskonzern, teilte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums mit.
Quelle: NDR vom 09.03.2017
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Das ist nur die Spitze des Eisberges. Da gibts noch genügend andere die mit mehreren
Posten abkassieren. Wachen jetzt einige auf ?