Todesstrafe für korrupte Beamte und Politiker – NEUES GESETZ IN CHINA

Chinas Präsident Xi Jinping verstärkt mit einem neuen Gesetz den Kampf gegen Korruption. Bei Schmiergeldzahlungen oder Unterschlagungen von mehr als umgerechnet 410.000 Euro ist künftig eine Hinrichtung möglich.

Peking – Korrupten Beamten und Politikern droht in China künftig die Todesstrafe. Der Oberste Volksgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft erklärten am Montag, dass bei Schmiergeldzahlungen oder Unterschlagung von mehr als drei Millionen Yuan (410.000 Euro) eine Hinrichtung möglich sei.

In China läuft seit dem Amtsantritt von Präsident Xi Jinping im Frühjahr 2013 eine Kampagne gegen Korruption, die auf allen Ebenen des Staates grassiert.

Hinrichtungen wegen Korruption sollen laut der von der Nachrichtenagentur Xinhua verbreiteten Erklärung künftig erfolgen, wenn die Tat „extrem abscheuliche soziale Auswirkungen und extrem bedeutende Verluste für die Interessen des Staates und des Volkes hat“. Laut Xinhua ist das Ziel der Justiz, Korruption „mit der Schärfe des Gesetzes“ zu bestrafen.

Xis Vorgehen gegen Korruption hat in den vergangenen Jahren dutzende hohe Vertreter von Partei, Militär, Regierung und staatlichen Betrieben getroffen, darunter Chinas früheren Sicherheitschef Zhou Yongkang. Als bislang höchster chinesischer Politiker wird der einst mächtige Sicherheitschef Zhou Yongkang sich vor Gericht verantworten.

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Bisher wurde jedoch, soweit bekannt, niemand wegen Korruption hingerichtet.

Der Oberste Volksgerichtshof weitete am Montag auch die Liste der Delikte aus, die als Bestechung gewertet werden, darunter die Abschreibung von Schulden.

Quelle: Handelsblatt-online vom 18.04.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen in der BRD (vgl. BVerfGE 5, 13 ). Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig.

Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden: Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982). https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

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