Trotz Unschuldsbeweise: US-Gericht verurteilt Mann zu Todesstrafe

Gerichtsurteil

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PANORAMA

 

Ein Gericht im US-Bundesstaat #Missouri hat einen 48-jährigen Mann zum Tode verurteilt, obwohl die Verteidigung neue Beweise für seine Unschuld vorgelegt hat, wie Reuters meldet. Der Gouverneur Eric Greitens stoppte aber AP zufolge die Hinrichtung rund vier Stunden vor dem geplanten Termin.

Die Verteidigung von Marcellus Williams rief das Gericht dazu auf, das Urteil aufzuheben und die neuen Beweise zu prüfen. Laut Anwälten wurden bei einer Untersuchung des Tatwerkzeuges #DNA-Spuren gefunden, die aber eindeutig nicht von ihrem Mandanten, sondern von einer unbekannten männlichen Person stammten.

Die Staatsanwaltschaft sei indes der Auffassung, es gebe genügend andere Beweise, um Williams zu verurteilen. Der Mann sagte, dass er kein Verbrechen verübt habe.
Laut den jüngsten Medienberichten konnte Missouris Gouverneur Eric Greitens die Hinrichtung des Mannes nur vier Stunden vor dem geplanten Termin stoppen. Er wolle auch einen Untersuchungsausschuss bilden, um die neuen Spuren untersuchen zu lassen. Das Gremium soll ihm anschließend empfehlen, ob Williams hingerichtet werden solle.

Marcellus Williams soll 1998 bei einem Einbruch eine Journalistin aus #St. Louis getötet haben. 2001 war er zum Tod verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass er 43 Mal auf die Frau eingestochen habe, als sie ihn bei seinem Einbruch überrascht hatte.

Quelle: Sputnik vom 23.08.2017

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Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Gilt dies nicht in den USA? Im Internet habe ich gelesen:

Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich wirksam zu sein. Dies ist im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert.
BGB § 126 Schriftform 1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Der Paragraph 126 Absatz 1 besagt hier ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss. Das bedeutet auch, dass „im Auftrag, i.A.“ ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand anderes übernehmen. Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Hierzu gibt es auch ein Bundesgerichtshofurteil vom 11. April 2013. Paraphen (sind Schnörkel, Kreuze und unleserliche Wellenlinien) oder Handzeichen sind nicht erlaubt. Dies ist auch im Wikipediaartikel Unterschrift sehr gut beschrieben. Wenn die Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung fehlt, dann greift der Paragraph 125 BGB:
BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht „Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!“, berufen sich die „Beamten“ auf dass Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs 5, im folgendem VwVfG genannt. Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.

kairo
kairo
6 Jahre zuvor

Nein, das BGB gilt nicht in den USA. Es gilt auch in Deutschland nicht für Strafprozesse.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Was interessiert uns das in Deutschland? Wir hätten genug im eigenen Land zu tun.
Unsere Justiz fällt auch Urteile bei denen man kotzen kann.