Brüssel. Auf die #Europäer könnte schon bald eine neue #Überwachungswelle zurollen. Wenn es nach der #EU geht, könnten die #Zoll- und Grenzbehörden der EU-Länder demnächst die Befugnis haben, nicht nur #Bargeld in einer Höhe von mehr als 10.000 Euro, sondern auch andere Wertgegenstände in dieser Höhe beim Grenzübertritt zu konfiszieren. Die EU-Parlamentsausschüsse für Wirtschaft und Bürgerliche Freiheiten (LIBE) haben einem entsprechenden von der Kommission vorgelegten Entwurf zugestimmt, der künftig „#Kontrolllücken” beim Grenzübertritt und bei der „Terrorbekämpfung” schließen soll.
Konkret sieht der Entwurf unter anderem vor, daß Zollbehörden künftig auch dann Erkenntnisse über mitgeführte Barmittel sammeln und an Drittstaaten weitergeben dürfen, wenn sie unterhalb der bisher noch erlaubten Summe von 10.000 Euro liegen. Bei diesen Erkenntnissen kann es sich beispielsweise um die persönlichen Daten des Mitführers und um dessen Angaben zur Herkunft und beabsichtigten Verwendung des Geldes handeln. Zur Begründung argumentiert der Kommissionsentwurf sinngemäß, es habe in der Vergangenheit auch #Terroristen gegeben, die mit weniger als 10.000 Euro in der Tasche die Grenzen überschritten.
Besonders brisant: als „Barmittel” sollen künftig nicht nur Geldscheine und Münzen, sondern auch #Prepaid-Karten, #Gold, #Schmuck und andere Wertsachen gelten, die die EU-Kommission auf eine noch zu erstellende und jederzeit änderbare Liste setzt.
Noch mehr Unsicherheit schafft die künftig vorgesehene Möglichkeit, Barmittel auch dann für bis zu 30 Tage zu konfiszieren, wenn die 10.000-Euro-Grenze weder mit Scheinen noch mit Wertsachen überschritten wird. Der Wirtschaftsblogger Norbert Häring merkt dazu an: „Es reicht, daß den Zollbeamten irgendetwas an Ihnen kriminell vorkommt, daß Sie zum Beispiel durch irgendwelche Umstände den Eindruck vermitteln, Sie könnten Steuern hinterzogen haben oder hinterziehen wollen.“ (mü)
Quelle: zuerst.de vom 27.12.2017