Vertraulicher Bericht – Polizei hält Vergewaltigung in Bochum unter Verschluss

 | 13.12 Uhr

Polizei Bochum hält Vergewaltigung einer 33-Jährigen unter Verschluss

Polizisten (Symbolbild).FOTO: dpa, frg fpt

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Exklusiv | Bochum. In Bochum ist eine 33-jährige Frau vergewaltigt worden. Die Sicherheitsbehörden halten den Fall unter Verschluss. Der Tatverdächtige ist ein verurteilter Sexualstraftäter. Er nimmt an einem NRW-Programm teil.

Von Christian Schwerdtfeger

Es ist eine besonders abscheuliche Tat, die in der vertraulichen WE-Meldung (wichtiges Ereignis) des #Polizeipräsidiums Bochum an das nordrhein-westfälische Innenministerium geschildert wird. In der Meldung, die unserer Redaktion vorliegt, steht, dass am Morgen des 18. Februar in Bochum eine 33-Jährige auf einem #Friedhof vergewaltigt worden ist. Der Täter hatte sie dem internen Polizeibericht zufolge auf einer Wiese von hinten angegriffen und ihr eine Kapuze über den Kopf gezogen, sie gewürgt und zu Boden gedrückt. Dabei hielt er seinem Opfer auch Nase und Mund zu. Er befahl ihr, sich komplett auszuziehen. Er selbst tat das auch. Dann vergewaltigte er sie mehrfach.

Die Sicherheitsbehörden halten den Sachverhalt unter Verschluss (VS – nur für den Dienstgebrauch). Selbst die Freigabe für das polizeiliche Landeslagebild ist bislang nicht erteilt worden. Möglicher Grund: Der 30 Jahre alte Tatverdächtige ist ein sogenannter „Kurs“-Proband, wie es in der WE-Meldung heißt. „Kurs“ steht für Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen. Es ist eine ressortübergreifende Verwaltungsvorschrift von Innen-, Justiz und Arbeitsministerium mit der Zielsetzung: die Allgemeinheit bestmöglich vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen. Es soll verhindern, dass gefährliche Menschen nach der Haftentlassung in die Anonymität abrutschen und neue Sexualdelikte begehen.

Oberstaatsanwalt bestätigt den Fall

Die #Polizei Bochum wollte sich nicht zu dem Fall äußern und verwies auf die zuständige Staatsanwaltschaft. „Wir können den Fall bestätigen. Wir haben Haftantrag gestellt. Und dieser ist am 22. Februar auch vom Amtsgericht erlassen worden. Er sitzt also in Haft“, sagt der Bochumer #Oberstaatsanwalt Paul Jansen. „Er hat zuvor bereits zwei einschlägige Sexualdelikte in den Jahren 2009 und 2010 begangen“, sagt Jansen. Das Innenministerium war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Innerhalb der Polizei gibt es Stimmen, die sich darüber ärgern, dass so ein Fall unter Verschluss gehalten wird. „Die Öffentlichkeit hat aus meiner Sicht ein Recht darauf, zu erfahren, dass von verurteilten Sexualstraftätern eine reale Gefahr ausgeht, wenn sie wieder draußen sind“, sagt ein leitender Kriminalbeamter. „Wenn etwas so Schreckliches wie in Bochum passiert, dann muss das auch beim Namen genannt werden. Ohne Wenn und Aber“, sagt er. „Wenn man so eine wichtige Information zurückbehält, denken die Leute doch, dass alles in Ordnung sei und die Kurs-Teilnehmer nicht rückfällig werden.“ Der Kriminalbeamte verweist darauf, dass ansonsten Sexualdelikte und #Vergewaltigung von der Polizei in der Regel veröffentlicht werden.

Die Gefahr für die Allgemeinheit ist den zuständigen Ministerien bekannt. „Sexualstraftäter bedeuten für die #Gesellschaft ein großes Risiko“, heißt es im aktuellen Ministeriumserlass vom 20. Februar 2018, der unserer Redaktion ebenfalls vorliegt. Demnach werden die Sexualstraftäter bei „Kurs“ in die Risikogruppen A, B und C unterteilt. Kategorie A: Risikoprobanden mit herausragendem Gefahrenpotenzial. Sie können jederzeit wieder eine erhebliche Straftat begehen. Kategorie B: Risikoprobanden mit hohem Gefahrenpotenzial, die bei Wegfall vorbeugender Bedingungen (zum Beispiel Absetzung von Medikamenten) wieder rückfällig werden. Kategorie C: Risikoprobanden mit mittlerem Gefahrenpotenzial. Die Einstufung erfolgt nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt. Welcher Kategorie der 30-jährige Tatverdächtige in Bochum angehört, ist nicht bekannt.

Rückfallquoten sind unbekannt

Das „Kurs“-Programm gibt es seit dem Jahr 2010. Die Zentralstelle ist beim Landeskriminalamt NRW angesiedelt. Wie viele „Kurs“-Probanden es in #NRW gibt, wird von den Sicherheitsbehörden geheim gehalten – aus Täterschutzgründen. Selbst innerhalb der Polizei werden die Zahlen nicht ohne Weiteres kommuniziert. Es müssten aber mehrere Hundert in NRW sein, so interne Schätzungen. Ebenso wenig bekannt sind die Rückfallquoten. Dokumentiert sind jedoch zwei Fälle aus dem Raum Aachen vor fünf Jahren, wo zwei verurteilte Sexualstraftäter rückfällig wurden. Beide standen auch auf der Liste des NRW-Programms „Kurs“.

Aufgenommen in das Programm werden Personen, die wegen Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen sowie Tötungsdelikten mit sexueller Motivation verurteilt worden sind und die bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug unter Führungsaufsicht der Polizei gestellt werden. Verteilt werden die Sexualstraftäter anschließend auf Städte im ganzen Land. Sie erhalten in Freiheit häufig einen neuen Namen. In den meisten Fällen trägt der Staat die Wohnkosten. Und die Nachbarn wissen nichts von ihrer Vergangenheit.

Nicht wenige Sexualstraftäter sind sogar so gefährlich, dass sie 24 Stunden am Tag von der Polizei observiert werden müssen. „Für die Überwachung eines Einzigen benötigen wir pro Tag 30 Polizisten“, so der leitende Ermittler. Bei vielen gilt ein Rückfallrisiko von über 50 Prozent. Über jeden einzelnen Kursprobanden liegt den Sicherheitsbehörden ein mehrseitiges Dossier vor, ein sogenanntes Personagramm, in dem unter anderem die einschlägigen Straftaten, Personendaten und Kontaktpersonen stehen. Drei Monate vor der Entlassung setzt die Vollstreckungsbehörde die zuständige Führungsaufsichtsstelle des neuen Wohnortes (unter anderem die örtliche Polizeibehörde) und das Landeskriminalamt über die baldige Freilassung in Kenntnis.

Quelle: RP-online vom 28.02.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Solche Kreaturen gehören unter lebenslangem Verschluss im Knast. Immer müssen die Menschen das ausbaden was unsere blöde Politik macht.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Diese Geistesgestörten gehören in ein Lager weg gesperrt. Unter sich gehalten können die sich gegenseitig ausrotten.