BÖSE ÜBERRASCHUNG FÜR GASTRONOM ALEXANDER FRÖMELT (45)
Steinheim/Paderborn – Da hatte Partyveranstalter Alexander Frömelt (45) die Rechnung wohl ohne den alten Wirt gemacht!
Im November 2017 war der Manager von Schäfer Heinrich (52) in die Gastronomie eingestiegen, hatte das Bistro „Cosmo“ in Steinheim übernommen. „Bei der Übernahme kam kurz ein Ex-Geschäftsführer des Lokals zur Sprache, dem bereits im Sommer fristlos gekündigt worden war“, erinnert sich Frömelt.
Und dieser Ex-Geschäftsführer (38) kostet ihn jetzt eine Stange Geld. Denn plötzlich stand der frühere Mitarbeiter im Lokal, behauptete, er arbeite im „Cosmo“ und verlangte rückwirkend sein Gehalt für sieben Monate. Der Fall landete vor Gericht.
Grund: Richtlinie 2001/23/EG. Sie regelt, dass bei Betriebsübernahmen die Jobs der Mitarbeiter geschützt sind. Denn die Kündigung des Geschäftsführers war offenbar gar nicht rechtswirksam, als Frömelt das „Cosmo“ übernahm.
„Ich wusste nicht, dass der Mitarbeiter seine Kündigung angefochten hatte“, versichert Frömelt. Jetzt muss der Manager die teure Zeche zahlen, bleibt auch auf Sozialabgaben und Gerichtskosten sitzen. Frömelt zu BILD: „Ich gehe in die Berufung.“
Quelle: Bild-online vom 28.12.2018
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DIE Ratte hat sich nicht bei dem neuen Arbeitgeber vorgestellt und auch nicht im Arbeitsamt. Also hat DER sich selbst Fristlos gekündigt. Ist denn draußen alles an „Richtern“ zugekifft?
Solche Richter gehören in den Knast.
Die Schwarzkittel haben den Durchblick verloren !