Opfer wurde lebensgefährlich verletzt – Unbekannter Ausländer sticht Mann in Kasseler Tram nieder – Polizei sucht mit Foto

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Messerstecher in der Kasseler Regiotram
Mit diesem Foto sucht die Polizei nach dem Täter vom Silvestertag.

Ein Unbekannter hat an Silvester einen Mann in einer Regiotram lebensgefährlich verletzt. Er hatte den Mann mit einem Messer in den Bauch gestochen.

Ein unbekannter Mann hat nach einem Streit einen 38-jährigen Mann aus Kassel in einer Regiotram mit einem Messer in den Bauch gestochen und war an einer Haltestelle aus der Bahn geflüchtet. Zu der versuchten Tötung kam es am Silvestertag. Das Opfer kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus und musste notoperiert werden.

 

Die Regiotram der Linie 1 war auf der Holländischen Straße stadtauswärts unterwegs, als es zwischen den Haltestellen Hauptfriedhof und Wiener Straße, gegen 13.15 Uhr zu der Tat kam. Zuvor habe der Täter gegen die Tür der Regiotram gespuckt und war von dem späteren Opfer höflich auf sein Fehlverhalten angesprochen worden. Im weiteren Verlauf des Streitgesprächs habe der Täter ein Klappmesser hervorgeholt und damit dem 38-Jährigen gegen den Kopf geschlagen und dann in den Oberkörper gestochen, so Polizeisprecher Jürgen Wolf.

Fahrgäste forderten den Täter lautstark auf, sein Tun zu unterlassen, woraufhin der Unbekannte an der Haltestelle Wiener Straße die Bahn verließ und in Richtung Helmholtzstraße flüchtete. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei verlief bislang ohne Erfolg. Das Opfer ist nach der Notoperation mittlerweile außer Lebensgefahr. Der Mann befindet sich aber weiterhin im Krankenhaus.

 

 

Zeugen beschreiben den Täter wie folgt: Männlich, ca. 25 bis 30 Jahre alt, 1,70 bis 1,75 Meter groß, schlanke Statur, kurze braune Haare, 3-Tage-Bart; bekleidet mit roter Jacke, blauer Jeans, einem gestreiften Pullover und einem schwarzen Schal. Er sprach Deutsch mit Akzent.

Hinweise: Tel. 0561/9100

Haltestelle Wiener Straße: Hier stieg der mutmaßliche Täter aus

Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 04.01.2018


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