25-JÄHRIGE WEGEN STÖRUNG DER TOTENRUHE VOR GERICHT – Bekannte zu Sex auf  Grabstein angestiftet

 

Wegen Störung der Totenru­he musste sich Bahare A. (25) vor Gericht verantworten
Wegen Störung der Totenru­he musste sich Bahare A. (25) vor Gericht verantwortenFoto: Daniel Karmann / dpa

Ansbach (Bayern) – Sie tanzten zwi­schen den Gräbern, drehten die Musik auf, soffen und hat­ten Sex auf einem Grabstein – nachts um ein Uhr auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber. Das bizarre Treiben einer Gruppe iranischer und iraki­scher Asylbewerber hatte am Mittwoch ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Ansbach.

Bahare A. aus Teheran musste sich vor Gericht wegen Störung der Totenru­he verantworten. „Wir waren alle betrunken“, sagte die 25-Jährige, die seit drei Jahren in Deutschland auf ihre Aner­kennung wartet. Ei­nen Strafbefehl über 900 Euro wollte sie nicht akzeptie­ren, ließ daher die Zeugen je­ner Nacht aufmarschieren.

▶︎ Laut Staatsanwältin war Ba­hare A. in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2017 zwischen 1 Uhr und 2 Uhr auf dem Friedhof. In der mittelalterlichen Stadt hat­te sie Mirzaid (20) aus dem Iran besucht, war dann nach Mitternacht mit Freunden zum „Sightseeing“ aufgebrochen.

Nach Musik, Tanz und Alkohol soll sie sich mit der Irakerin Kanar A. ge­prügelt haben. Motiv: Eifer­sucht. Danach soll sie ihren Bekannten Farhad G. (26) zum Sex und Oralver­kehr mit Kanar A. animiert ha­ben. Dazu kam es dann auch!

Auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber kam es zum Sex
Auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber kam es zum SexFoto: Joerg Voelkerling
 

Das Treiben auf dem Friedhof wurde aber erst ein Fall für die Polizei, als Kanar A. später Farhad G. der Vergewaltigung bezichtigte. Der brachte als Alibi die Nacht auf dem Friedhof ins Spiel und erklärte: „Sie hat freiwillig mit mir geschlafen.“

Wegen der Störung der Totenruhe ließ es die berufslo­se Asylbewerberin Bahare A. auf einen Prozess ankommen – schließlich akzeptierte sie doch den Strafbefehl. „Aber bezahlen werde ich das nicht“, kündigte sie trotzig an.

Auch Farhad G. akzeptierte einen Strafbefehl wegen Störung der Totenruhe in Höhe von ebenfalls 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Verfahren gegen Kanar A. sowie zwei andere Beteiligte wurden gegen Geldauflage beziehungsweise wegen geringer Schuld eingestellt.

Quelle: Bild-online vom 23.01.2019 


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Birgit
5 Jahre zuvor

Schmeißt dieses perverse Gebrassel endlich raus !

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Raus mit solchen Kreaturen aus unserem Land. Nicht mehr füttern und basta.

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Mach das auf einem muslimischen Friedhof; da ist kein Ausgang mehr nötig, ruhe sanft nach der Prügelorgie…
Abgesehen davon ist das Tun der Protagonisten pervers