Ex-Angeklagter im Todesfall Niklas P. schlägt wieder zu

Faustschläge (Symbolbild: shutterstock.com/Von Sayan Puangkham)
Faustschläge (Symbolbild: shutterstock.com/Von Sayan Puangkham)

NRW/Bonn – Walid S, der als möglicher Täter im Todesfall Niklas P. auf der Anklagebank saß, jedoch freigesprochen wurde, hat am Wochenende wieder zugeschlagen. 

Gemeinsam mit zwei Komplizen soll Walid S. am frühen Sonntag morgen vier Männer angegriffen haben. „Sie sollen einen anderen Weg gehen“, hieß es aus der Dreiergruppe, der S. angehörte, heraus. Dann wurde geprügelt. Die Polizei nahm S. vorläufig fest. Da gegen ihn keine Haftgründe vorliegen, wurde er freigelassen, berichtete der Kölner Express am Dienstag.

 

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Walid S. saß als Hauptverdächtiger im Fall des im Mai 2016 an den Folgen einer Prügelattacke verstorbenen 17-jährigen Schülers Niklas P.  zwölf Monate in U-Haft. Im Prozess, der mehrere Monate dauerte, bestritt er alle Vorwürfe. Das Jugendschwurgericht sprach ihn, obwohl ein Zeuge ihn eindeutig identifizierte, vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge frei, weil die Beweise nicht reichten.

Bereits im vergangenen Monat wurde S. festgenommen – vorläufig. Mitte Januar randalierte er in einem McDonald’s Restaurant. Dabei soll er einen Mitarbeiter beleidigt haben – angeblich schmeckte ihm das Essen nicht.  Er flüchtet, klettert über einen Zaun, wird aber schließlich von der Polizei gestellt. „Er leistete erheblichen Widerstand“, so die Polizei. Walid S. verletzt einen Beamten, der anschließend im Krankenhaus behandelt werden muss.

Vor Niklas Tod hatte Walid S. 2016 in Bonn einen Mann so geschlagen, dass er einen Jochbein- und Kieferbruch erlitt. Ein weiteres Opfer hatte er in Köln mit einem Faustschlag angegriffen. Der Richter legte Walid S. nach Jugendrecht 60 Sozialstunden und ein Anti-Gewalt-Training auf.

Im Dezember 2017 war S. in eine Schlägerei vor einer Hennefer Disko verwickelt. Es kam zum Prozess, wo er zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt wurde. Der Angeklagte und die Bonner Staatsanwaltschaft legten beide Berufung ein – diese ist für den 29. März angesetzt. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 13.02.2019 


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