ÜBERWACHUNG Heimliche SMS: Illegales Ausforschen ist gängige Praxis

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Polizei und Geheimdienste in Deutschland haben ihre Maßnahmen zur elektronischen Überwachung der Bürger verstärkt. Besonders das BKA nutzt einen Trick, um aktiv an die Handydaten von Verdächtigen zu kommen und diese zu orten. Die Zahl der eigens dafür verschickten „Stillen SMS“ hat sich im vergangenen Jahr verfünffacht.

Die unsichtbare SMS als Ortungsmethode. (Foto: dpa)

Die unsichtbare SMS als Ortungsmethode. (Foto: dpa)

Polizeien und Geheimdienste setzen zunehmend sogenannte Stille SMS ein, um Mobiltelefone von Verdächtigen zu orten. Regelmäßig abgefragt, erhalten die Sicherheitsbehörden dadurch ein umfangreiches Bewegungsprofil der Observierten. Die Zahlen des Bundeskriminalamtes haben sich im vergangenen Halbjahr wieder verfünffacht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor.


Die Methode ist rechtlich umstritten, da die Polizei nicht nur passiv bereits vorhandene Daten abfragt, sondern aktiv spezielle SMS zum Zwecke der Abhörung an vermeintliche Kriminelle verschickt. Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko hält die Methode daher für illegal:

Die heimlichen Textnachrichten sind rechtswidrig. Polizei und Geheimdienste dürfen die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Als Ortungsimpulse werden die Stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt“, so Hunko.  Demnach hinterlassen Nutzer elektronischer Kommunikation zwar immer digitale Fußabdrücke, die mit Werkzeugen ‚digitaler Forensik‘ ausgewertet werden können. Handys seien jedoch zum Telefonieren da, nicht um deren Besitzer heimlich zu verfolgen. Durch die neuen Fähigkeiten von Polizei und Diensten werde das Vertrauen in die digitale Privatsphäre weiter ausgehöhlt.

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Die Anfrage zeige zudem, dass der Sicherheitsapparat alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken auch einsetzt. Die Verhältnismäßigkeit bleibe dabei offensichtlich auf der Strecke. Hunko befürchtet, dass die Daten von Stillen SMS, Funkzellenabfragen oder aus der Analyse Sozialer Medien in einigen Jahren ‚vorwärtsgerichtet‘ genutzt, also von polizeilicher Vorhersagesoftware verarbeitet werden.

Hunko fordert daher als erster Schritt sofort eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen einzuführen. Das Auskunftsverhalten der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten verhält sich zum Ansteigen der elektronischen Spitzelei entgegengesetzt. Zahlen zu den ebenfalls zunehmenden Stillen SMS des Zoll sind seit einigen Jahren als Verschlusssache eingestuft. Weiterhin fehlt jede Angabe zum Bundesnachrichtendienst.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 25.01.2016

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Seminar: Aktuelle rechtliche und völkerrechtliche Situation in Deutschland – Die Staatliche Selbstverwaltung nach Völkerrecht

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Aktuelle Rechtlage in Deutschland                                                                                                   
UN-Res 56/83                                                                                                                                       
Warum in Deutschland kein Steuerrecht vorhanden ist                           
Aktuelles Völkerrecht zu Deutschland                                                                                         
Staatliche Selbstverwaltung                                                                                                              
Die Personenstandserklärung (PSE)                                                              
Umgang mit Behörden, Plünderungsfreies Bankkonto                                                                                              
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Seminargebühr: 127 Euro (Zahlung vor Ort)

Referent: Peter Frühwald

Seminartermine

S-30012016    Samstag 30.01.2016  Braunschweig 
S-31012016     Sonntag  31.01.2016  Hamburg      
S-14022016    Sonntag  14.02.2016  Dresden                                                
S-06032016   Sonntag  06.03.2016  Düsseldorf
Seminarzeiten jeweils 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

Seminarzeit 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

 Sie können sich unter unter folgender e-mail anmelden:

seminare@selbstverwaltung-deutschland.de oder Sie melden sich online an: Online-Anmeldung  Formlose Anmeldung unter: seminare@selbstverwaltung-deutschland.de Bitte Seminarnummer und Adressdaten angeben!

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