Beate Bahner wurde am Dienstagabend, 14. April 2020 aus dem Hochsicherheitsgefängnis Heidelberg, Geschäftsstelle Psychiatrie Heidelberg, Voßstraße 4, geleitet von der ärztlichen Direktorin Prof. Dr. Sabine Herpetz, entlassen.
Es ist ihr damit möglich, die heutige Anhörung am Mittwoch, 15. April 2020, 13 Uhr in Heidelberg, Polizeipräsidium Römerstr. 2-4 wahrzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen Beate Bahner wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ nach § 111 StGB.
Beate Bahner wird sich zur Sache äußern.
Anwaltliche Vertretung: Beate Bahner benötigt keine anwaltliche Vertretung, nachdem nahezu die gesamte Anwaltschaft und nahezu die gesamte Justiz seit zwei Wochen in ganzer Hinsicht versagt und damit zur Abschaffung des Rechtsstaats und zur blitzschnellen Etablierung des monströsesten und ungeheuerlichsten Unrechtsregimes beigetragen haben, das die Welt je gesehen hat.
Quelle: Beate Bahner
Quelle: politikstube.com vom 15.04.2020
Das dröhnende Schweigen der Berufsanwälte ist von München bis Kiel zu hören…
Üben distinguierte und vornehme Zurückhaltung, man hat ja mit Ex-Kolleginnnen, die dem System den Spiegel (nein, nicht den Spiegel, sondern den Spiegel im Bad) vorzeigten, nichts mehr zu tun. Oder gibt es Solidarität?
Der internationale Gerichtshof (Az. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006) hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte verantwortlich.
Man muß nicht zur Anhörung gegen. Mit dieser Aussage macht man eine Aussage gegen sich selbst. Den Prozess abwarten und dort in der ersten Instanz auch nichts sagen! Sonst verwenden DIE jedes Wort gegen Dich, oder lassen Beweise weg, oder erfinden welche!
Mit dem Anschreiben begehen DIE eine Personenstandfälschung, die mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Latrinich vor einem ordentlichen Gericht!
Es gilt die DIN 5007-2