Nach Problemen mit Sinti-Karawane: Steiermark erläßt Gesetz gegen „Wildparken“

10. August 2024
Nach Problemen mit Sinti-Karawane: Steiermark erläßt Gesetz gegen „Wildparken“
KULTUR & GESELLSCHAFT
Foto: Symbolbild

Graz. In der Steiermark gibt es Probleme mit durchziehenden Sinti und Roma, die jetzt sogar zu einer Gesetzesänderung führten. Konkret kam es auf dem Modellflugplatz Dobl-Zwaring zu Sachbeschädigungen und Drohungen, nachdem sich eine Karawane des „fahrenden Volkes“ dort niedergelassen hatte. Die Gemeinden sahen sich machtlos.

Die FPÖ forderte daraufhin ein gesetzliches Verbot des „Wildcampens“ von Wohnwagenkolonnen nach dem Vorbild Niederösterreichs. In der Steiermark fehle ein entsprechendes Verbot, kritisierte der örtliche FPÖ-Chef Stefan Hermann. Die Politik sah sich gezwungen, zu reagieren: im Auftrag von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) wurde nun eine Novelle zum Steiermärkischen Landessicherheitsgesetz ausgearbeitet, mit der die Gemeinden künftig eine klare Handhabe gegen illegales und unerwünschtes „Campieren“ erhalten.

Demnach können die Gemeinden künftig selbständig per Verordnung festlegen, daß das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder anderen mobilen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen verboten ist. „Das kann für bestimmte Orte oder für das gesamte Gemeindegebiet gelten“, heißt es weiter. In der Verordnung seien auch Ausnahmen von der Geltung des Verbots zu normieren.

Den Gemeinden steht ab sofort eine breite Palette an möglichen Begründungen für solche Verbote zur Verfügung. So nennt der Gesetzentwurf etwa die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz des örtlichen Gemeinschaftslebens, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild. Zuwiderhandlungen sollen mit Geldstrafen von bis zu 5000 Euro bestraft werden können. Außerdem kann jederzeit ein formloser, etwa mündlicher Platzverweis durch die Gemeinde an Zuwiderhandelnde erteilt werden. „Wird dem nicht innerhalb angemessener Frist nachgekommen, kann die Gemeinde durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die betroffenen Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile oder ähnliches entfernen. Dies geht auf Kosten der Aufsteller oder Zulassungsbesitzer“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Auch ÖVP-Landeshauptmann Drexler spricht Klartext: „Es muß eine klare Handhabe gegen solche Zustände geben. Die schaffen wir jetzt im Landes-Sicherheitsgesetz. Damit sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, Regeln für ihre Gemeinde aufzustellen – und das mit der nötigen Flexibilität für die örtlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten.” (mü)

Quelle: zuerst.de vom 10.08.2024

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Am Montag wird sich der Empörungsrat der Zintmann und Zorro aber empört nachmittags melden, wenn die aus den SXXXurlaub, nein Bildungsurlaug auf den Philippinen zurück sind! Da wird die Steiermark aber tief in das Haushaltloch greifen müssen. Als Entschädigung für die ewige angetane Schande wird für jede „Familie“ ein neuer 18 m Wohnwagen fällig, aber mit Dachterrasse! Ein Arbeiter, ein schon
länger dort lebender Arbeiter, braucht so ein Ding nicht. Der kann den doch nicht nutzen, wenn der den ganzen Tag auf Arbeit ist! Immer angemessen denken und versorgen-das besorgen macht der Pascha, damit das Volk nicht ausstirbt!

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Woher kommt dieses Gesindel? Ab mit Ihnen dahin wo sie herkamen. Keiner braucht die. Die machen nur Ärger.
Sehe ich hier im Assiheim…….