Aschaffenburg – Afghanisches Ehepaar verurteilt: Hatte 18-Jährigen mit Beil vor den Augen der Kinder getötet

Von Redaktion

Ein afghanisches Ehepaar hat in Bayern einen 18-Jährigen getötet. Der Mann schlug dem Opfer dreizehnmal mit einem Beil auf den Kopf. Beide wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ein afghanisches Ehepaar aus Altenbuch ist am Freitag wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden lebten mit ihren fünf Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Miltenberg. Laut FAZ hatte der 39 Jahre alte Atiqullah S. im August 2024 einen 18-Jährigen mit dreizehn Beilhieben am Waldrand bei Faulbach getötet. Seine Ehefrau Aziza Y. lockte das Opfer in der Tatnacht an den späteren Tatort.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Aschaffenburg trafen sich Aziza Y. und das Opfer M. am Abend vor der Tat in Aschaffenburg. Überwachungskameras zeigten sie zusammen mit ihren Kindern und M. in der Bahnhofshalle. Sie reisten anschließend gemeinsam in Richtung Faulbach. Währenddessen folgten Atiqullah S. und der älteste Sohn heimlich.

Am Tatort zog sich Aziza Y. ins Gebüsch zurück. Der Sohn gab dem Vater mit einem E-Scooter ein Lichtzeichen. Atiqullah S. schlich sich von hinten an M. heran und schlug dreizehnmal mit einem Beil auf seinen Kopf ein. Die Tatwaffe wurde wenige Meter entfernt mit seinen DNA-Spuren und dem Kaufetikett gefunden. Während der Tötung waren alle fünf Kinder des Ehepaars dabei, darunter auch ein zwölf Monate altes Baby.

Die Richter stuften die Tat als „Hinrichtung“ ein. Für Atiqullah S. gilt die besondere Schwere der Schuld, ein vorzeitiger Haftentlassungstermin nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Als Motiv nannten die Ermittler eine Beleidigung des Sohnes durch das Opfer bei einem Online-Spiel. Laut Staatsanwalt hatte M. gesagt: „Ich ficke dich in den Arsch.“

Atiqullah S. legte ein Geständnis ab. Seine Ehefrau bestritt eine Beteiligung, wurde aber als Mittäterin verurteilt. Laut Gericht hätte der Mord ohne ihre Mithilfe nicht durchgeführt werden können. Hinweise auf Schuldunfähigkeit sah der psychiatrische Gutachter nicht. Er sagte laut FAZ: „Hier sitzt jemand, der verbittert ist, aggressiv, er ist in seinem Verhalten auch nicht unauffällig. Doch Hinweise auf psychotisches Verhalten gibt es nicht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Apollo News vom 29.06.2025

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Ulla
Ulla
2 Monate zuvor

Solche Dreckskreaturen ab nach Afghanistan. Dort sollen sie dann aufgehängt werden. Nicht hier in unserem Gefängnis gepampert.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Monate zuvor

Na toll! Eine Verurteilung! Es darf nicht zur Tat kommen! Mitglieder der AfD sollen wegen Ihrer Überzeugung ausgeforscht werden, wegen Ihren Gedanken. Hier kann alle Welt mit christenhass einreisen und wird gemästet!

birgit
birgit
2 Monate zuvor

Das wird, nach Wunsch der Regierigen, unsere Kultur werden. Es ist zum kotzen !

Ulla
Ulla
2 Monate zuvor
Reply to  birgit

Frag mich echt wie lange sich die doofen Deutschen das noch gefallen lassen.