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Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nach einem sexuellen Übergriff in Boostedt einen Haftbefehl gegen einen 28-jährigen libyschen Staatsbürger beantragt. Der Mann soll am Dienstagabend versucht haben, eine 17-Jährige zu vergewaltigen. Die junge Frau wehrte sich und konnte fliehen.
In Boostedt (Kreis Segeberg) ist am Dienstagabend eine 17-jährige Frau Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Die Polizei nahm am Mittwochabend einen Tatverdächtigen fest. Das teilten die Staatsanwaltschaft Kiel und die Polizeidirektion Bad Segeberg am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Der Vorfall ereignete sich laut Behördenangaben gegen 19.50 Uhr, als die junge Frau zu Fuß in Richtung Dorfmitte unterwegs war. Ein bislang unbekannter Mann sprach sie an, „hielt [sie] fest und berührte sie im Intimbereich“. Die 17-Jährige habe sich „massiv gewehrt“ und konnte sich befreien, als eine Spaziergängerin auf die Situation aufmerksam wurde. Daraufhin flüchtete der Täter.
Die Kriminalpolizei nahm nach Bekanntwerden des Vorfalls die Ermittlungen auf. Am Mittwochabend gegen 20.00 Uhr hätten zivile Kräfte „in der Bahnhofstraße einen tatverdächtigen Mann vorläufig festgenommen“, heißt es in der Mitteilung. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 28-jährigen libyschen Staatsbürger, der „noch am selben Abend dem Polizeigewahrsam in Bad Segeberg zugeführt wurde“.
Die Staatsanwaltschaft Kiel beantragte den Erlass eines Haftbefehls wegen mutmaßlicher Vergewaltigung. Der Mann soll am Donnerstag dem zuständigen Haftrichter in Neumünster vorgeführt werden. Über den Ausgang der Vorführung, so die Behörden, werde „in einer gesonderten Medieninformation berichtet werden“.
Quelle: Apollo News vom 16.10.2025
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Hat sich die Wortmordmarke schon entschuldigt? Sie konnten ja nicht wissen, daß es ausgerechnet dieser Libyer gewesen ist! Das Mädchen wird zu einem Beratungsgespräch vorgeladen und Ihr wird die Großzügigkeit der Mordwortmarke erklärt; Sie hätte eine Anzeige verdient, weil Sie sich gewehrt hat, die Vergewaltigung wurde nicht vollzogen, das fällt unter falsche Verdächtigung!
Ein Gericht in Leipzig hat gestern über 10 Afghanen geurteilt die sich gegenseitig mit Messern auf der Straße gekitzelt hatten! Sie wurden alle freigesprochen, da kein Ersttäter festgestellt werden konnte! So sieht das Strafrecht es in seiner besten Lesung und Studium vor!
XXXXX XXXX, verschmähen mit einem Tag Hunger auch lieber nach Knoblauch stinkendes XXXXX !
Der ist bald wieder frei und darf weiter machen. Zum kotzen❗️
Warum ist der Dreckskerl noch nicht in seine Heimat abgeschoben? Solche Kreaturen brauchen wir nicht.