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Die AfD-Abgeordneten klagen vor dem Verfassungsgericht Baden-Württemberg, weil sie in der Nutzung einer Unterführung eingeschränkt sind, die Landtagsgebäude verbindet. Sie dürfen die Unterführung nur an bestimmten Tagen benutzen.
Die AfD-Fraktion des Landtages Baden-Württemberg klagt vor dem Landesverfassungsgericht. Sie fühlt sich ungerecht behandelt, weil die Abgeordneten einen 136 Meter langen Tunnel nur eingeschränkt verwenden dürfen, wie der SWR am Montag berichtete. Eine Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichts könnte noch dieses Jahr kommen. Eine Entscheidung soll es aber spätestens im Januar 2026 geben. Es muss noch geklärt werden, ob die Klage der AfD überhaupt zulässig war oder wegen einer versäumten Frist unzulässig ist.
Die Unterführung verbindet das Landtagsgebäude mit dem Haus der Abgeordneten. Im Juni 2023 war der Fraktion die Nutzung des Tunnels untersagt worden, weil beim AfD-Abgeordneten Udo Stein ein Rucksack mit Munition und ein Jagdmesser gefunden worden war. Die Polizei hatte Ermittlungen unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Im Juni 2024 waren die Ermittlungen jedoch eingestellt worden, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben habe.
Der Landtag änderte die Regeln für die Tunnelnutzung so, dass auch die anderen Oppositionsparteien davon betroffen sind. Seit Sommer 2023 dürfen nur noch Abgeordnete der CDU und der Grünen den Tunnel ohne Einschränkung nutzen, weil sie ihre Büros im Haus der Abgeordneten haben. Die Büros der AfD-Abgeordneten liegen in einem Gebäude hinter dem Haus der Abgeordneten. Sie dürfen den Tunnel nur an Sitzungstagen des Parlaments benutzen, an anderen Tagen nicht, wie die Schwäbische berichtete. Allerdings dürfen die Abgeordneten an den Sitzungstagen den Tunnel nur in Richtung Sitzungssaal durchlaufen. Auf dem Rückweg dürfen sie nicht durch den Tunnel laufen.
Will ein AfD-Abgeordneter beispielsweise in der Bibliothek im Parlamentsgebäude arbeiten, muss er über die Ampelüberquerungen der vierspurigen Straße gehen. Die Büros der Abgeordneten von SPD und FDP liegen in einem Gebäude, das auf der anderen Seite des Parlamentsgebäudes steht. Darum sind sie im Alltag von der Nutzungseinschränkung nicht stark betroffen.
Vor dem Landesverfassungsgericht führte die AfD-Fraktion an, dass sie ungleich behandelt werde und in ihrer Arbeit eingeschränkt werde. Es sei nicht vereinbart gewesen, die Sicherheitsbestimmungen dauerhaft und in Gänze zu ändern. Außerdem sei der Anlass der Änderungen, die Ermittlungen gegen Stein, seit letztem Jahr entfallen. Die Landtagsverwaltung führte hingegen aus, dass die Arbeit der Fraktion nicht eingeschränkt sei, weil sie jederzeit Zugang zum Parlamentsgebäude habe. Des Weiteren könne das Sicherheitskonzept nicht nur für eine gewisse Zeit geändert werden.
Quelle: Apollo News vom 11.11.2025
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