Bundesgerichtshof steht hinter der DHU

 

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Jürgen Resch, Chef der DUH – Foto: Imago
 

Offenbar kann sich die Deutsche Umwelthilfe (DHU) freuen. Sie kann weiter jeden und alles vor Gericht zerren und den deutschen Autofahrern das Leben zur Hölle machen. Der Bundesgerichtshof sieht nach ersten Beratungen keinen Grund, die Klagebefugnis der Organisation zu hinterfragen. Ausserdem spreche nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten seitens der DHU, so der Senatsvorsitzende Thomas Koch.

Die DHU könne auch in Zukunft unternehmen in großem Stil verklagen, berichtet der Focus. Die DHU sei eine „qualifizierte Einrichtung“ und besitze deshalb den gleichen Status wie Verbraucherzentralen oder der Mieterbund. Nach eigenen Angaben führt die DHU jährlich 400 Gerichtsverfahren, schickt pro Woche rund 30 Abmahnungen raus und verdiente offensichtlich dadurch allein 2017 2,2 Millionen Euro.

 

Daran stieß sich der Autohausbesitzer Dieter Klotz und ging vor Gericht: „Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet“, so das DHU-Opfer Klotz im Focus. Sein Autohaus hatte im Internet Werbung für einen Neuwagen geschaltet und nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert. Das rief augenblicklich die DHU auf den Plan.

Eine Abmahnung von einer Innung oder Institution hätte er akzeptiert, erklärt der Autohausbesitzer. „Aber nicht von einem Verein, der mit sieben Mitarbeitern geradezu danach sucht, ob irgendwo Fehler gemacht werden.“

Nach den ersten Erklärungen des Bundesgerichtshof sieht es so aus, als wenn Unternehmer wie Klotz auch in Zukunft keine Chancen gegen die gewinnbringenden DHU Abmahnwut haben werden. Das Urteil soll am 4. Juli verkündet werden. (Az. I ZR 149/18) (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 26.04.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Wer DENEN etwas zahlt ist selbst Schuld. DIE sollen mit der Abmahnung vor Gericht gehen und klagen.

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Der frechste Verein. Schaut euch die Träne auf dem Bild doch an. Der kann nur andere abzocken.