Griechenland schränkt Bargeschäfte weiter ein

Ein 500-Euro-Geldschein. (dpa/picture-alliance/Hans-Jürgen Wiedl)
Ein 500-Euro-Geldschein. (dpa/picture-alliance/Hans-Jürgen Wiedl)
11. November 2019 
 

Der Entwurf für das neue Steuergesetz in Griechenland sieht eine weitere Senkung der Grenze für Bargeschäfte auf 300 Euro vor.

Der in Griechenland am Donnerstagabend (09 November 2019) von dem Finanzministerium zur öffentlichen Beratung gestellte Gesetzentwurf mit Titel „Steuerreform mit Wachstumsdimension für das Griechenland von Morgen“ sieht eine weitere Senkung der Grenze für Bargeschäfte von derzeit 500 Euro auf fortan 300 Euro vor.

Mit Änderungen der letzten Minute speziell bei der sich auf die elektronischen Transaktionen beziehenden Bestimmung sieht der bis zum 14 November 2019 zur öffentlichen Beratung gestellte Gesetzentwurf unter anderem die Senkung der Bargeschäftsgrenze für alle Käufe und Dienstleitungen vor, die ausschließlich mittels elektronischer Transaktionen oder (Debit- / Kredit-) Karten abzuwickeln sind, wenn die Kosten 300 Euro übersteigen.

Griechenland beschränkt Bargeschäfte mit Privatleuten auf 300 Euro

Ab dem 01 Januar 2020 dürfen demnach in Griechenland alle Verkaufsläden sowie auch Unternehmen und Gewerbetreibende jedweder Natur fortan keine Bargeschäfte von über 300 Euro mehr akzeptieren.

Gemäß der einschlägigen Bestimmung sind für Warenverkäufe oder die Erbringung von Dienstleistungen an Privatpersonen die steuerlichen Belege (Rechnungen, Quittungen) im Wert von 300 Euro und mehr von ihren Empfängern (sprich Käufern der Waren oder Dienstleistungen) ausschließlich unter Nutzung von (bargeldlosen) Zahlungsmitteln mit Debit- / Kreditkarte oder einem anderen elektronischen Zahlungsmittel zu begleichen, wie beispielsweise – jedoch nicht einschränkend – Banküberweisung, Zahlung per Girokonto, Nutzung elektronischer Geldbörsen usw..

Für Zuwiderhandlungen ist abgesehen von allen weiteren möglichen Konsequenzen eine Geldstrafe vorgesehen. Die Höhe der derzeit geltenden Geldstrafe beträgt 100 Euro je Geschäftsvorgang, kann jedoch angeglichen werden.

(Quelle: dikaiologitika.gr)

Quelle: griechenland-blog.gr vom 11.11.2019 


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