Nur Hofberichterstatter erwünscht: Karlsruher Verfassungsrichter dulden nur Gefälligkeitsjournalisten

Der deutsche Rechtsstaat: Eine Lachnummer (Foto: Collage)
 

Auch weiterhin dürfen nur noch regierungstreue und politisch „zuverlässige“ – der Begriff wird hier tatsächlich verwendet – Journalisten über Urteile des Bundesverfassungsgerichtes im Vorfeld berichten. Die beiden Senate wollen selbst entscheiden, wer akkreditiert wird, um Vorabinformationen zu gesellschaftlich relevanten Entscheidungen zu erhalten. Mit Meinungsfreiheit und -vielfalt hat dies nichts mehr zu tun.

Dass es ausgerechnet die Hüter der Verfassung sind, die zumindest in diesem Punkt dem Geist der Verfassung zuwiderhandeln, scheint von den Karlsruher Spitzenjuristen nicht als Widerspruch aufgefasst zu werden. Vielleicht wollten die Richter des Karlsruher Verwaltungsgerichtes, die zuständigkeitshalber über einen Eilantrag der AfD zur umstrittenen Mitteilungspraxis entschieden, den „Rechtspopulisten“ keinen Triumph bescheren und wiesen diesen deshalb zurück.

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, gibt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts keine Vorschrift im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die der Partei einen Anspruch einräume. Unter dem Aktenzeichen 3 K 2476/20 wurde außerdem festgestellt, dass infolge der beanstandeten Praxis für die klageführende AfD „kein Nachteil im politischen Wettbewerb erkennbar“ sei.

Hofschranzen mit Gütesiegel

Damit hatten die „Blauen“ jedoch argumentiert, da sie – zu Recht – der Meinung sind, in der Öffentlichkeit entstehe ein nachteiliger Eindruck, wenn Journalisten das Urteil vorab kennen und vorbereitet sind, sie selbst als politische Partei aber nicht. Streitpunkt ist vor allem, dass das Verfassungsgericht von genau dieser Praxis bei ganz bestimmten, quasi handverlesenen Journalisten eine Ausnahme macht.

Er stellt die Urteilstexte nämlich bereits am Vortag der Verkündung den Mitgliedern des Karlsruher Vereins „Justizpressekonferenz“ unter verpflichtender Einhaltung einer Sperrfrist zur Verfügung. Die Richter erklären hierzu, bei diesen handele sich um Journalisten mit „besonderer Expertise“ und einer „langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit“, die als „Professionalität“ gewertet wird. Man könnte es auch nennen: Bewährte Hofschranzen mit der erwünschten politischen Richtung. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 19.08.2020 


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gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Das kommt davon wenn Verfassungsrichter von den Parteien gestellt werden… da geht jede Objektivität den Bach hinunter…in der DDR hieß das ,,Die Partei hat immer Recht“

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Das Bundesverfassungsgericht hat sich somit zur Lachnummer degradiert.
Merkel treu ergeben bis in den Tod. Hatten wir nicht schon mal so eine Justiz ?