Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die in ihrem Heimatland von Versklavung bedroht ist.
Die Gerichte hätten sich zuvor nicht genügend mit der Situation der Frau auseinandergesetzt, heißt es in dem Beschluss. Die Frau hatte ausgesagt, dass die Mehrheitsgesellschaft des nordwestafrikanischen Landes sie als Angehörige eines „Sklavenstammes“ sehe; sie habe keine Schulbildung, sei als Kind an ihre Tante verschenkt worden und könne ihr Existenzminimum nicht sichern. Das Bundesamt für Migration lehnte den Asylantrag trotzdem ab. Die Frau klagte vor dem Verwaltungsgericht Greifswald. Sie beantragte ein Gutachten über die Situation in ihrer Heimat, das wurde abgelehnt, ebenso ihr Antrag auf Zulassung einer Berufung. Karlsruhe nannte ihre Verfassungsbeschwerde „offensichtlich begründet“.
Quelle: Deutschlandfunk vom 14.10.2020
Das ist nun ein Freibrief an alle Neger hier zu prozessieren. Klasse ihr Männlein in Karlsruhe.