SACHSEN – Viele Verfahren und Klagen zu Corona

Sachsens Gerichte müssen sich mit mehr als 500 Bußgeldverfahren und über 250 Klagen im Zusammenhang mit der Pandemie befassen.

Die Corona-Regeln und Klagen gegen Schutzverfügungen beschäftigen Sachsens Gerichte.
Die Corona-Regeln und Klagen gegen Schutzverfügungen beschäftigen Sachsens Gerichte. © Symbolfoto: dpa/Oliver Auster

Dresden. Bei den Amtsgerichten in Sachsen sind bis Ende September 506 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen Corona-Schutz-Vorschriften eingegangen. Nach Angaben des Justizministeriums waren zu diesem Zeitpunkt noch 236 Fälle anhängig, über 70 Prozent aber bereits erledigt. Die drei Verwaltungsgerichte Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) beschäftigten bis Anfang November 255 Klagen gegen Allgemeinverfügungen und Corona-Schutz-Verordnungen.

„Bei einem Großteil davon geht es mit Eilantrag erst um vorläufigen Rechtsschutz und dann um eine endgültige Entscheidung“, erklärte ein OVG-Sprecher. Weitere 75 Klagen, Berufungen und Eilanträge standen indirekt im Zusammenhang mit der Pandemie. Da geht es um den eingeschränkten Schulbetrieb, die verlangte Gesundheitsbescheinigung für Schüler oder das Begehren eines Asylbewerbers, wegen hoher Corona-Gefahr im Heim woanders untergebracht zu werden. Gut zwei Drittel der Fälle sind bereits erledigt, mit Urteil, Beschluss oder Gerichtsbescheid. Dabei wurde nur wenigen Klagen komplett oder teils stattgegeben und die meisten Anträge abgewiesen oder abgelehnt.

 

„Die Klagen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden sich insbesondere gegen die verschiedenen Coronaschutzverordnungen und Allgemeinverfügungen“, sagte ein Ministeriumssprecher. Da gehe es um ganz unterschiedliche Sachen. „Im Frühjahr um Ladenschließungen, Kontakt- und Versammlungsverbote.“ In keinem Fall obsiegte ein Kläger, in wenigen Fällen wurde dem Begehren teils stattgegeben.

Am Verwaltungsgericht Dresden standen Mitte Oktober fast 100 Verfahrenseingänge mit Corona-Bezug zu Buche – 50 Klagen und 48 Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Über knapp die Hälfte der Klagen sowie fast alle Eilanträge wurden bereits entschieden, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Seitdem kamen mindestens sechs neue Eilverfahren dazu, darunter eines gegen das Beherbergungsverbot und weitere gegen Schließzeiten von Gaststätten oder die Pflicht zum Tragen des Mundschutzes auch im Freien.

Beim Verwaltungsgericht Chemnitz sind seit Beginn der Corona-Pandemie zwölf Klagen und 13 Eilverfahren eingegangen – gegen die zwangsweise Schließung von Läden, die Untersagung des Betriebs von Sportstätten, die Gesundheitsbestätigung an Schulen, die Ausgangsbeschränkungen allgemein oder die Einschränkung von Grundrechten, wie ein Sprecher aufzählte. „Einige Verfahren haben sich auch durch Zeitablauf nach Aufhebung bestimmter Regelungen erledigt.“

Quelle: Sächsische Zeitung vom 05.11.2020

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Seit wann können Kriegsgefangene eine Klage führen? Einreichen können Sie diese. Wo kein Richter, da kein Verfahren. Seit 2001 sitzen Kriegsgefangene in Guantanamo ohne Verfahren!!!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Das bringt doch überhaupt nichts. Nur Geld in die Taschen der Rechtsverdreher.