Das Kindergeld wurde in Deutschland 1936 eingeführt

Kindergeld Einkommensgrenze: Das müssen Sie wissen ...

Historische Entwicklung Kindergeld in Deutschland – Auszug aus Wikipedia

Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus unter dem Namen „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien eingeführt. Im September 1935 erhielten kinderreiche Familien zunächst eine einmalige Kinderbeihilfe, ab April 1936 wurde eine monatliche Kinderbeihilfe eingeführt.[23] Arbeiter- und Angestelltenfamilien, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, erhielten ab dem fünften Kind monatlich 10 Reichsmark. Ab 1938 gab es dieses Kindergeld bereits ab dem dritten Kind.

Ab 1954 begannen in der Bundesrepublik Deutschland die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelten Familienausgleichskassen damit, für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld von 25 DM auszuzahlen. Finanziert wurde dieses durch Arbeitgeberbeiträge. 1955 wurde dieses von den Arbeitsämtern auch an Arbeitslose ausgezahlt. Ab 1961 wurde das Kindergeld aus Bundesmitteln finanziert und von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt. Gleichzeitig bekamen Familien bereits für das zweite Kind 25 DM Kindergeld, davon ausgenommen waren Familien mit einem Jahreseinkommen über 7.200 DM und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.[24] Nachdem 1964 die Familienausgleichskassen aufgelöst wurden, wurde die Zuständigkeit für das Kindergeld vollständig der Bundesanstalt übertragen. 1970 wurde die Einkommensgrenze auf 13.200 DM angehoben.[25]

Entwicklung seit 1975, in Euro

Seit 1975 wird das Kindergeld auch für das erste Kind gezahlt, ausgeschlossen war damals insbesondere, wer im öffentlichen Dienst einen Familienzuschlag erhielt.[26] Gleichzeitig wurde der Steuerfreibetrag abgeschafft, 1983 jedoch wieder eingeführt. Trotz schrittweiser Erhöhungen des Freibetrages wurde das Existenzminimum von Kindern teilweise versteuert. Das änderte sich erst 1996, als das Existenzminimum für Kinder von der Besteuerung freigestellt wurde. Zeitgleich wurde allerdings erstmals die Anrechnung des Kindergeldes auf die durch den Kinderfreibetrag bewirkte Steuerentlastung eingeführt.

Anfang 1988 entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass auch Pflegeeltern Kindergeld für die von ihnen betreuten Kinder erhalten, auch wenn Pflegeeltern vom Jugendamt bereits Pflegegeld sowie Kleider- und Taschengeld für die Kinder beziehen (Az. 10 RKg 5/85). Nach einem weiteren Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. November 1987 bestand auch ein Anspruch auf Kindergeldzahlungen, wenn das Kind ein Praktikum als Teil der Berufsausbildung absolviert (Az. 10 RKg 13/86).

Bis einschließlich 2011 konnten eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes zu einem Verlust des Kindergeldanspruchs führen, wenn diese Einkünfte und Bezüge den maßgeblichen Grenzbetrag überschritten.

Im Jahr 2009 gab es (im Rahmen des Konjunkturpakets II) zum Kindergeld einen Einmalbetrag von 100 € pro Kind. Nach § 6 Abs. 3 BKGG erhielten ihn alle Kinder, für die Anfang 2009 Kindergeld gezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgte mit den normalen Kindergeldzahlungen im April 2009. Für alle anderen Kinder, die erst später im selben Jahr Kindergeld bezogen, wurde die Zahlung auf Antrag getätigt. Wurde das Kindergeld direkt an das Kind oder eine dritte Person abgezweigt, erhielt diese/s auch den Einmalbetrag.

Im Jahr 2020 gab es im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zum Kindergeld einen Einmalbetrag von 300 € pro Kind. Der Einmalbetrag wurde im Regelfall in Raten von 200 € im September und 100 € im Oktober 2020 ausgezahlt.[29]

In der DDR wurde bereits ab 1950 Kindergeld gezahlt, zunächst nur ab dem vierten Kind. Ab 1969 gab es auch für die ersten drei Kinder Kindergeld, noch bevor in der BRD Kindergeld für das erste Kind ausgezahlt wurde. Ab 1987 gab es für das erste Kind 50 Mark der DDR, für das zweite Kind 100 und jedes weitere Kind 150 Mark. Außerdem gab es ein System von Geburtszulagen und Regelungen zum Erlass von Teilen des Familiengründungskredites (7000 M) (siehe Abkindern), gestaffelt nach Anzahl der Kinder.

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23 Klaus Jörg Ruhl: Verordnete Unterordnung. Berufstätige Frauen zwischen Wirtschaftswachstum und konservativer Ideologie in der Nachkriegszeit (1945–1963). Oldenbourg Verlag 1994, S. 161.

24 BGBl. 1961 I S. 1001

25 BGBl. 1970 I S. 1725

26 BGBl. 1975 I S. 312

29  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kabinett beschließt Kinderbonus für jedes Kind: Kinderbonus. 12. Juni 2020, abgerufen am 2. August 2020.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46)  vom 15.02.2021

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

#Das Kindergeld wurde in Deutschland 1936 eingeführt#
Und Tafeln 1939 geschlossen! Aber da diese zum Wohlstand „uns geht es doch gut“ gehören 1994 wieder geöffnet.

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[…] „Das Kindergeld wurde in Deutschland 1936 eingeführt“:http://staseve.eu/?p=157995 […]