Generalstaatsanwalt in Stuttgart hat Angst vor Obduktionen wegen Corona und Corona-Impfungen – Warum?

Die Todesopfer im Zusammenhang mit der Impfung dürfen nicht von einem Rechtsmediziner untersucht werden.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft:
RKI und PEI sagen, die Impfung sei sicher und daher kann es ja nicht an der Impfung liegen.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.02.2021

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Der Kerl weiss ganz genau was herauskommen würde. Nämlich dass die wenigsten an Corona gestorben sind sondern an der ganz normalen Wintergrippe oder Krankheiten die sie hatten.
Die verarschen uns doch nur. Solche Staatsanwälte die blockieren gehören entlassen.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

…weil die Merkel-Lüge dann auffliegt und Merkel noch mehr gehaßt wird.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Ärzte in Russland haben gegen das Gesetz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verstoßen, das nach einiger Zeit keine Autopsie an den Körpern von Menschen erlaubt, die an Covid-19 gestorben sind, kann nicht davon ausgehen, dass es ein Virus ist, aber ein Bakterium, das zum Tod führt, verursacht Blutgerinnsel in Venen und Nerven, verursacht den Patienten an diesem Bakterium zu sterben.

Dann müsste such dieser Generalstaatsanwalt gegen das ,,Gesetz der WHO“ verstoßen.
Und das geht bei unseren ,,akuraten?“ Beamten gar nicht …dann lieber auf der Welle von Fehlentscheidungen unserer regierenden Laien-Mediziner mitschwimmen…schon wegen der Pension…

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
3 Jahre zuvor

Ich sehe da durchaus den Anfangsverdacht von Fremdverschulden, wenn die Leute nach einer Impfung verstorben sind, die noch nie vorher an Menschen getestet worden ist.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Seit wann macht die dreckige WHO Gesetze die wir zu befolgen haben?
Leute wehrt euch endlich gegen diesen Verein.

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