Menschenwürdiges Wohnen ist ein Rechtsanspruch – Lobby fehlt

Nürnberg (ADN). Menschenwürdiges Wohnen ist ein Rechtsanspruch, bei dem es nicht nur um eine Frage der Solidarität mit Bedürftigen geht.  Das erklärte Michael Krennerich vom Nürnberberger Menschenrechtszentrum (NMRZ) in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“, das auf der Homepage der Organisation veröffentlicht worden ist. Ganz sicher fehle in Deutschland eine Lobby, die explizit das Menschenrecht auf Wohnen einfordert. Wo Miss-Stände und Mangel bestehen, sollten die Betroffenen ihr Recht auf menschenwürdiges Wohnen einfordern. Politiker und Richter müssten anerkennen, dass es sich um eine menschenrechtliche Verpflichtung handelt. „Da ist dringend ein Bewusstseinswandel notwendig“, so Krennerich. In der völkerrechtlichen Diskussion hätten die sozialen Menschenrechte in den vergangenen 20 Jahren erheblichen Auftrieb erfahren. Diesbezüglich hinke die politische und rechtliche Debatte in Deutschland noch sehr hinterher. ++ (mr/mgn/18.06.16 –  163)

Kopp Verlag


Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.06.2016

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