Bußgeldbescheid und Verhalten der Beamten

09.03.2021

Rentnerin, Rosina Obermeier, soll für ein zufälliges Treffen auf der Straße und dem Austausch von ein paar Worten mit flüchtigen Bekannten ein Bußgeld von über 400 Euro an die Bußgeldstelle in Dingolfing zahlen. Da sie sich von den zuständigen Beamten eingeschüchtert fühlte und den Tatbestand nicht nachvollziehen kann, traut sich die 71-Jährige nun nicht mehr überhaupt ihr Haus zu verlassen. „Wir haben uns richtig diskriminiert gefühlt. Richtig verfolgt“, gesteht die Rentnerin. Dass ihre herzkranke Mutter wegen diesem Vorfall nun nicht mehr raus an die frische Luft will, erlaubt ihre Tochter allerdings ganz und gar nicht. Auch nicht das sie das Bußgeld zahlt. “ Mir geht es nicht um dieses Geld. Darum geht es mir nicht. Es geht schon lange nicht mehr um Geld, sondern um unsere Freiheitsrechte“. Für diese will nun Rosina Obermeiers Tochter, Rosi Lommer, kämpfen. Dafür hat sie einen Anwalt eingeschaltet, der ebenfalls der Meinung ist, dass die Verhältnismäßigkeit dieses Bußgelds sowie die Rechtmäßigkeit vieler Corona-Bußgelder nicht unbedingt gewährleistet ist.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 10.03.2021

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Überzieht diese Deppen mit Anzeigen noch und nöcher.
Eine Frechheit ist das. Hoffentlich ereilt es auch mal die Sesselfurzer.

Justizian
Justizian
3 Jahre zuvor

§ 5
Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

https://dejure.org/gesetze/OWiG/5.html

Ist die DEUTSCH auf auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug gewesen ?
Schreibt da eine Zimmernr ?

Ich glaube nicht mal RA Markus Haintz kann lesen ?

Dabei hat er doch im ersten Semester gelernt das der Blick in das Gesetz die Rechtsfindung erleichtert.

Tut mir Leid aber wer so etwas mitmacht ist kein Anwalt.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  Justizian

Wo ist das Problem? Da steht doch etwas von Ordnungswidrigkeiten die entweder „im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes“ oder „außerhalb“ davon auf deutschen Schiffen oder in deutschen Flugzeugen begangen werden. Es wird also vorausgesetzt, dass der normale Leser den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes kennt. Offensichtlich gibt es ihn.

Wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, dann gilt das in der Bundesrepublik Deutschland. Da nämlich, wo der Bundestag etwas bestimmen kann. Unter Umständen, wie hier, auch außerhalb davon, oder in anderen Fällen nicht überall. Das muss dann explizit geregelt sein, aber nicht, wo Deutschland liegt. Das darf man als allgemein bekannt voraussetzen. Da, wo es aufhört, steht gewöhnlich ein Schild.

Wenn der Landtag in Hannover ein Gesetz beschließt, dann gilt das in Niedersachsen.

Usw.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Das OWiG ist wie viele andere ohne Geltungsbereich – es gilt nirgendwo.“

Das OWiG gilt in der Bundesrepublik Deutschland, wie ich schon so richtig sagte, wie alle Bundesgesetze. Wo es sonst noch gilt, steht in §5. In Wolkenkuckucksheim bisher noch nicht.

„Dieser ist seitdem 06.11.2020 auch nicht mehr da, da Donald Trump die Konzernmutter abgemeldet und aufgelöst hat.“

Blödsinn. Bitte belegen.

„… Konzernmutter abgemeldet und aufgelöst hat. Alle Unterfirmen waren damit auch weg.“

Deine profunde Kenntnis des Wirtschaftslebens adelt den wahren Experten. Wenn eine Konzernmutter aufgelöst wird, erlöschen die Tochterfirmen keineswegs automatisch. Nur die Firmenanteile gehen an jemand anders über. Welche an wen, wird gewöhnlich im Zusammenhang mit der Liquidierung der Holding geregelt. Ist darüber Näheres bekannt?

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Maurers Buch kenne ich. Ich zitiere immer wieder gerne darauf. Es ist unheimlich lustig.

Bittsteller
Bittsteller
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Die Bemerkung Ihrer Redaktion ist absolut richtig. Bitte brechen Sie den Sachverhalt so herunter das auch der juristisch ungebildete das versteht.

Vielen Dank und herzlichen Gruss

DET
DET
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Alle Unterfirmen wurden mit aufgelöst und dazu
gehören auch die Treuhandkonten, also die Strohmannkonten, PERSONEN, denn sie gehören auch zu Firmen, die von den Banken erschaffen wurden und die Anzahl geht in die Millionen. Das interessiert
hier aber niemand, die machen trotzdem weiter wie
gehabt. Mit Biden versuchen sie eine neue Elternfirma
zu kreieren um die Piraterie, etwas anderes ist es nicht, weiter betreiben zu können.

Knecht der Propheten
Knecht der Propheten
3 Jahre zuvor

Das OWiG hat seit 2006, 2007 keinen Geltungsbereich mehr, gilt nur noch auf Schiffen und in Flugzeugen, die berechtigt sind die deutsche Flagge zu führen.
Lest doch endlich mal den § 5 (Geltungsbereich) des OWiG. Eine Ordnungswidrigkeit hier auf dem Boden unseres Landes gibt es nicht und muß auch nicht bezahlt werden.

Lieber Peter Frühwald, bitte kläre Du doch noch mal das Volk auf.
Ich war 40 Jahre „sogenannter Beamter“ in diesem Land. Ich weiß was hier läuft.
Aber die Menschen sind einfach zu dumm um das einfach mal selbst nachzuprüfen.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Der Geltungsbereich , auch für das Grundgesetz; wurde zur sogenannten Wiedervereinigung gem. Streichung Artkl. 23 GG durch die Amerikaner aufgehoben. Somit sind hier alle Gesetze ungültig. Wo kein räumlicher Geltungsbereich können auch keine Gesetze erlassen werden, welche sich angeblich auf dieses Gebiet beziehen. Wir befinden uns auf gesetzlosem Gebiet.
Die Bevölkerung will es einfach nicht begreifen oderr zu faub bzw. feige, diesen Tatsachen ins Auge zu sehen.
Schulungen haben die Selbstverwalter jede Menge abgehalten. Was hat es gebracht ? Auch ich habe mich von der totalen Verblödung zurück gezogen und mache mein eigenes Ding. Denen da draußen ist nicht zu helfen, schade um jede Zeitverschwendung.
Nur durch Leidensdruck werden die klug. Die Geschäftsführung muß also noch mehr Leid schaffen !

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

„Der Geltungsbereich , auch für das Grundgesetz; wurde zur sogenannten Wiedervereinigung gem. Streichung Artkl. 23 GG durch die Amerikaner aufgehoben.“

Die „Amerikaner“ können das Grundgesetz nicht ändern und haben es auch nicht getan. Das waren Bundestag und Bundesrat. Aber sein Geltungsbereich ist damit nicht weggefallen. Er steht nach wir vor drin. Und zu Weihnachten verrate ich dir, wo.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Ach bitte schon zu Ostern ! Ich bin neugierig !

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Kompromissvorschlag: Pfingsten? Da ist das Wetter besser.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Was ist mit dem Hinweis, 40.000 Kommunen hätten den Auftrag erhalten, sich zu firmieren. Niergendwo hat das je ein kommunaler Angestellter bestätigt.

Übrigens: Deutsches Reich besteht fort, zum DR gehört Preußen, wenn das DR als Staat besteht, ist die BRD als aufgesetztes Konstrukt KEIN STaat.

Die BRD betrügt uns.

Hallo, Verfassungschutz, die BRD betrügt uns und behauptet frech ein Staat zu sein.

Richtig? Ja, die Lüge ist riesig. Kein Staat, keine Staatsgesetze.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Ab wann sind nicht legale Abwehrmaßnahmen legal?

Vorbildlich ist, daß der gestritzte und für wehrlos gehaltene Bürger seine Wut nicht an Sachen austobt und sich so Befriedigung seiner Ohnmächtigkeit verschafft.

Da sind andere Kulturen ganz anders. Die besuchen mal so einen Sachbearbeiter und auf einmal ist man ganz einsichtig und ein offensichtliches Versehen… Kommt nicht vor? Doch, kommt vor.

Amtswalter
Amtswalter
3 Jahre zuvor

Auszug
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Auch der Showanwalt Markus Haintz weiss das nur Deutschen das Recht zum Widerstand zusteht. Wie war das noch ?

Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,[4][5][6] sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Das Ding stellt doch alles klar. Entweder staatliche Selbstverwaltung oder GS oder sonst etwas nur dann habe ich das Recht aus Art. 20 Abs.4

Wenn ich Sachbearbeiter bin kommt DEUTSCH bei mir auch in die Wurst. Ganz einfach die haben nicht das Recht zur Abwehr nach Art.20 Abs.4 GG.

Warum Sie haben mit dem Personalausweis auf Ihre Rechte verzichtet und sind so DEUTSCH.

Damit keine Rechte ganz einfach.

Markus Haintz weiss das . Ich denke er will auch nur mehr Umsatz machen. Tut mir Leid.

Anwalt
Anwalt
3 Jahre zuvor

Wer sich von Haintz beraten laesst liegt falsch.
Er spricht formaljuristische Fehler an.

Eine Firma Post AG kann nicht zustellen da ein amtliches Zustellungsverfahren hoheitliche das bedeutet das es sich um eine mit hoheitlichen Rechten ausgestattete .. Institution .. handeln muss.

Schon daran ermangelt es bei der Post AG.

Bei der Post AG handelt es sich um einen Gewerbebetrieb eine Aktiengesellschaft.
Eine Aktiengesellschaft kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
Sie kann nicht amtlich zustellen. Nur bei DEUTSCH geht das da der Rechtsverzicht durch
Personalausweis in die Staatenlosigkeit und damit Rechtlosigkeit verfrachtet.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html

Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Hainz weiss das und beraet falsch.
Eine Einlassung die er vorschlaegt ist die Einlassung auf einen Vertrag.
Er annerkennt damit das BRD Unrechtssystem ja er will an der Einlassung verdienen.

Ein einfacher Schriftsatz der den Nachweis einer .. amtlichen Zustellung .. anfordert beendet das Unrecht.

Nur dann hat Hainz nichts zu klagen. Und dann kann er keine Verhandlungsgebuehr berechnen . Da reisst er lieber die Mandanten rein .

Rechtsgrundlage

2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

Volltext und Quelle
https://dejure.org/gesetze/KStG/4.html

§ 4
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(1) 1Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. 2Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.
(4) Als Betrieb gewerblicher Art gilt die Verpachtung eines solchen Betriebs.
(5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
(6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn

1. sie gleichartig sind,
2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
3. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.
2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.