Das auch noch: Ökonomen schließen Rückgang der Hartz-IV-Bezüge nicht aus

Nach der Pandemie (Symbolfoto: Von Ema Woo/Shutterstock)
 

Berlin – Die künstlich gezüchtete Pandemie hat die Wirtschaft in Deutschland so gut wie vernichtet. Zumindest der Mittelstand wird sich nur schwerlich wieder erholen können. Und das Virus trifft natürlich auch die Ärmsten unter den Armen. Die Preise werden steigen, die Einnahmen aber natürlich nicht, schließlich ist die „Bundeskasse“ leer:

Hartz-IV-Empfänger müssen führenden Arbeitsmarkt-Experten zufolge daher im kommenden Jahr mit einer spürbar geringeren Erhöhung der Regelsätze rechnen als im laufenden Jahr. Das sei angesichts der stagnierenden und zeitweise sogar rückläufigen Lohnentwicklung in der Coronakrise bereits absehbar, sagten die Ökonomen der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Sie halten sogar einen Rückgang der Hartz-IV-Bezüge für möglich, allerdings nicht für wahrscheinlich.

 

„Die Lohnentwicklung am aktuellen Rand weist auf eine rückläufige Entwicklung in 2020 und einen Anstieg in 2021 hin. Würde man die Regelsatzanpassung alleine an der Lohnentwicklung orientieren, wären Nullrunden oder gar Rückgänge des Regelsatzes möglich“, sagte der Vize-Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Ulrich Walwei. Gerade in Krisenzeiten dürfe es aber dazu nicht kommen, um soziale Härten zu vermeiden.

„Von daher ist es richtig, auch die Preisentwicklung bei der Anpassung des Regelsatzes zu berücksichtigen“, so Walwei. „Gerade um ein menschenwürdiges Leben zu sichern, sind etwa die Preisentwicklung von Lebensmitteln, Bekleidung oder auch von Drogerieartikeln unbedingt einzubeziehen“, sagte der IAB-Experte. Die Bundesregierung habe die Regelsätze zum Jahresbeginn 2021 teils kräftig angehoben.

„Betrachtet man die Lohn- und Preisentwicklung isoliert, ergibt sich voraussichtlich wenig Spielraum für eine deutliche weitere Anhebung des Regelsatzes im Jahr 2022“, sagte auch Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesregierung gegebenenfalls fallende Löhne auch in sinkende Regelsätze umsetzen würde“, sagte Schäfer. Die Bundesregierung hatte den Hartz-IV-Regelsatz für den Haushaltsvorstand einer Bedarfsgemeinschaft zum 1. Januar 2021 um 15 Euro oder knapp 3,5 Prozent auf 446 Euro monatlich angehoben.

Käme es 2022 lediglich zum Inflationsausgleich, läge die Erhöhung des Regelsatzes 2022 deutlich niedriger. Aus heutiger Sicht wäre mit einer etwa halb so hohen Anhebung um allenfalls zwei Prozent zu rechnen.

Deshalb noch mal ein herzliches Dankeschön an die Versager oben in der Regierung. (Mit Material von dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 19.03.2021

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Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
3 Jahre zuvor

Die Renten werden nicht erhöht dieses Jahr. Wem war das nicht von vornherein klar?!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Hauptsache die fetten Maden im Bundestag können weiterhin gut fressen.

War doch klar dass man an den Rentnern sparen will. Deshalb werden sie doch alle brav geimpft……….noch Fragen ?