Weil er die Impf-Mafia stört? Polizei-Einsatz bei Antigen-Erfinder Winfried Stöcker?

Winfried Stöcker (Bild: shutterstock.com)
Winfried Stöcker (Bild: shutterstock.com)
 

Der Tipp kam von einem „aufmerksamen Bürger“: Am Samstagabend beendete ein Polizeieinsatz eine „illegale Impfaktion“ am Lübecker Flughafen. Der Flughafen gehört Winfried Stöcker. Der promovierte Mediziner hat einen eigenen Impfstoff entwickelt, der bei 95 Prozent eine Immunantwort liefert. Jedoch verhindert die Politik, dass dieser billiger und nach Aussagen Stöckers effektive Corona-Impfstoff zugelassen und verwendet wird. Gezielt werde das von ihm entwickelte Antigen ausgebremst – möglicherweise von ganz oben. Sein günstiger Wirkstoff stört das Milliardengeschäft der mächtigen Pharma-Lobby, so Stöckers Verdacht.

Der Mainstream überschlägt sich aktuell mit gleichlautender Meldung: „Polizei beendet Impfaktion am Flughafen Lübeck“. Pikant: Obwohl in der zugehörigen Polizeimeldung nicht erwähnt, gehört der Lübecker Flughafen dem Unternehmer und promovierten Mediziner, Prof. Dr. Winfried Stöcker. Stöcker gründete -neben anderen erfolgreichen Unternehmungen – 1987 Euroimmun, ein Unternehmen für Labordiagnostik.

Stöcker forscht seit der zur Pandemie ausgerufenen Corona-Virus-Erkrankung an einem Impfstoff gegen COVID-19. Laut Presseberichten injizierte sich Stöcker bereits im März 2020 sich selbst und danach Hunderten anderen ein von ihm selbst entwickeltes Antigen des SARS-CoV-2. Sein Immunsystem, wie auch jene seiner Probanden entwickelten daraufhin Antikörper. Nachdem der Mediziner diesen Erfolg dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Klaus Cichutek, meldete, erstattete das Landesamt für Soziale Dienste daraufhin Strafanzeige „aufgrund unerlaubter Verabreichung eines nicht zugelassenen Impfstoffes“. Rechtlich lässt sich Stöcker, ehemaliges FDP-Mitglied, im Rechtsstreit mit dem PEI dem FDP-Vize Wolfgang Kubicki vertreten.

Tip zur „unerlaubten Impfaktion“ kam von einem aufmerksamen Bürger

In der Pressemitteilung zur bestens besuchten, dann aber aufgelösten Impfaktion am Lübecker Flughafen heißt es:

Am Lübecker Flughafen konnten Beamte des 4. Polizeireviers Lübeck am Samstag gegen 15:00 Uhr zirka 80 Personen vor dem Flughafengebäude feststellen. Die Zahl war stark zunehmend durch weitere, zuströmende Menschen. Ein Flugverkehr fand zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Hansestadt Lübeck und in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde festgestellt, dass dort eine Impfaktion mit einem offensichtlich nicht zugelassenen Impfstoff durchgeführt wird. Zirka 150 Impfwillige hielten sich dazu in der Abfertigungshalle auf und die Impfungen erfolgten in einem zu diesem Zweck hergerichteten Büroraum statt. Es besteht der Verdacht, dass der Impfstoff nicht zugelassen ist und damit eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) darstellt. Mit diesem Kenntnisstand mussten die eingesetzten Beamten die Impfungen einstellen lassen. Zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens wurden Impfproben, genutzte Spitzen sowie Impflisten sichergestellt. Von den anwesenden Personen wurden die Personalien festgestellt. Offensichtlich waren bereits 50 Personen vor den gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Maßnahmen der Polizei und des KOD geimpft worden. Um 16:50 Uhr war der Einsatz vor Ort beendet. Beamte werden weiterhin die Einhaltung der Untersagung weiter zu impfen kontrollieren.“

Mächtige Pharma-Lobby will billigen Corona-Wirkstoff verhindern

Seit Jahrzehnten beschäftigt sich der Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker mit Antigenen und hat daraus eine wirksame Impfung gegen dass SARS-CoV-2-Virus entwickelt. Winfried Stöcker schreibt in seinem Blog über „Pharmakonzerne“, die dank Deals mit reichen Staaten Milliarden durch ihre „experimentellen und genbasierten Impfstoffe“ scheffelten. Stöcker, selbst Multimillionär möchte seinen konventionellen Impfstoff zur Beendigung der Corona-Pandemie einsetzen und selbst keinen Gewinn daraus generieren. Der Mediziner ist überzeugt, dass sein entwickeltes Vakzin ein sicherer, praktischer und preiswerter Impfstoff im Gegensatz zu den bisher zugelassenen Vakzinen sei.

Marcus Robbin Ende Oktober 2021 im Gespräch mit Winfried Stöcker:

Quelle: journalistenwatch.com vom 28.11.2021

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kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Es ist nun mal illegal, Patienten mit Impfstoffen zu behandeln, die nicht durch unabhängige Stellen geprüft und zugelassen worden sind. Selbst wenn er damit keinen Schaden anrichtet und das Zeug sogar funktioniert, kann er deswegen mächtig Ärger kriegen. Warum geht er denn nicht den für solche Fälle in Deutschland vorgeschriebenen Weg? Das haben die anderen doch auch getan.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

#die nicht durch unabhängige Stellen geprüft und zugelassen worden sind.#

Welcher Stoff ist den geprüft worden-nicht einer!!!
Arbeitest Du mit Deinen Witzen den 24. 12. raus?
Das Streuauto der Stadt kam auch im August, mal Sonntag früh und hat die Straßen gestreut, damit Sie den 24. 12. frei haben!
Ich brauche mich auch nicht um Sex bis zum 30. 12. kümmern. Nach meinen Kalendern habe ich schon bis Sommer 2025 rausgearbeitet.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

„Welcher Stoff ist den geprüft worden-nicht einer!!!“

Welcher denn nicht? Keine Zulassung ohne Prüfung. Das gilt auch für einsame Genies.

Sebastian
Sebastian
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Alle C Impfstoffe haben in der EU und auch in Deutschland keine reguläre Zulassung. Es bestehen nur Notfallzulassungen nach Notstandsgesetz. In Deutschland darf ein Arzt unter gewissen Vorgaben sogar selbst Medikamente entwickeln. Dazu gab es auch bereits Artikel, daß Herr Stocker alle Gesetze eingehalten hat. Er macht das schon länger. Warum hat der Staat nun so lange gebraucht, um nun zu behaupten, hier ist etwas illegal?
Bitte hier lesen:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwizpMfD-730AhV0if0HHT9uAIEQFnoECAUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.akdae.de%2FArzneimitteltherapie%2FAVP%2Fvorab%2FArzneimittelherstellung.pdf&usg=AOvVaw3IoOxXQMhlZQAEqJwdJuj5

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Sebastian

„Es bestehen nur Notfallzulassungen nach Notstandsgesetz. “

Ist erstens unwahr, und zweitens sind die Regeln dafür keine „Notstandsgesetze“.

„In Deutschland darf ein Arzt unter gewissen Vorgaben sogar selbst Medikamente entwickeln. … Er macht das schon länger. Warum hat der Staat nun so lange gebraucht, um nun zu behaupten, hier ist etwas illegal?“

Weil es solche Regeln tatsächlich gibt. So lange Herr Stöcker sie einhielt, wurde seine Arbeit zwar mit Misstrauen beobachtet, aber illegal war das nicht. Aber die Aktion am Flughafen war eindeutig gesetzwidrig.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor
Reply to  Sebastian

Alle Gifte wurden nur auf Empfehlung, Gerüchten und Vermutungen angenommenen Wahrscheinlichkeiten zum Gebrauch freigegeben. Nur mit korrupten Mitteln der abartigsten Geistesverbranntheit; hass der Menschen am Tier, Weiberneid, Kinderhass. Bestechung, Wahlbetrug, Einsatz von doppelt zusammengefalteten Nachgeburten im Brutkasten, denen eine Kröte auf dem Kopf gesetzt wurde. Kann hier vom Mensch gegen das Tier gewütet werden. Ein Radikaler schielender Geldbetrüger, der kein Wort von Medizin versteht, der nicht einmal weiß was Kamille ist, der bei Sex in ein nebenzimmergehen muß damit „ER“ sieht wer Ihn die Sockenhalter schnappen lässt. Diese vergiftetet Brut legt uns unsagbare Lasten auf.
Ein Nachbau eines Kübelböck, stellt sich nicht bewiesen als Prof. vor. Dem sein Achselschweiß zum Vergiften der gesamten Braunbären der nördlichen Halbkugel reicht, der macht auf Göttlicher Retter der Erde!

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Wir alle können sicher sein das das PEI im Aftrage von Big-Pharma alles unternehmen wird das ein ,,Stöcker“ nicht zum Zuge kommt.

Einanderes Beispiel dieseer Tage … Cuba hat einen eigenen hochwirksamen Impfstoff entwickelt …in Zusammenarbeit mit Iran (wegen bestehenden US-Embargo mit Cuba). Und was machen die Cubaner …Produzieren fleißig …beliefert Vietnam u Latein-/Südamerika
Im Gegensatz zu dem mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer oder Moderna, wird beim Abdala-Impfstoff die Immunantwort durch eine Synthese von Derivaten des Virus mit anderen Trägerproteinen hervorgerufen. Wissenschaftler des CIGB ahmen die charakteristischen Stacheln des Coronavirus, nach, indem sie einen Hefepilz (Pichia pastoris) modifizieren.
Soberana 02 ist der erste Impfstoff, der ein Tetanustoxoid, ein abgeschwächtes Tetanustoxin, zur Verstärkung der Immunreaktion verwendet. Diese Technik wird bereits bei Meningokokken-Impfstoffen eingesetzt.
Einer der Vorteile des Impfstoffs ist, dass er bei 2 bis 8 Grad Celsius gelagert werden kann, was die Lagerung einfacher macht und den logistischen Aufwand geringer hält. Soberana ist auch einfacher herzustellen und besser zu skalieren, das heißt die Produktion von Impfdosen kann ohne Kostensteigerung erhöht werden.

Dazu noch ein kleiner Auszug zu den neuen Impfstoffen aus USA
Welche Nebenwirkungen sind nach einer Impfung mit Novavax möglich?
Beim Vakzin von Novavax handelt es sich um einen proteinbasierten Impfstoff.
Generell sei die Impfung gut vertragen worden, hieß es vom Pharma-Unternehmen. Teilnehmer berichteten demnach über zeitweilige Schmerzen an der Einstichstelle sowie Müdigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen.
Bisher habe es keine Fälle von Blutgerinnseln oder Herzproblemen gegeben.
Diese Ergebnisse bestätigte die neue Studie. Bei älteren Teilnehmern traten seltener und mildere Impfreaktionen auf. Nach der zweiten Dosis berichteten die Probanden häufiger über Reaktionen als nach der ersten. Schwere Nebenwirkungen gab es nur in 0,5 Prozent der Fälle.
Selbstverständlich wetterte Knalltüte Lauterbach gegen dieses Medikament…es sei kein ,,Totimpfstoff“.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Bei zwei Schweine gleicher… ist nur das richtig was der gleichere im Holster hat!

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Da sieht die Pharma ihre Felle davon schwimmen. Daher wird der Mann aus dem Verkehr gezogen.
Warum hat er seinen Stoff nicht überprüfen lassen und ordnungsgemäss angemeldet ?
Hätte sich doch denken können dass das dann passiert.

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Wenn ich mich recht entsinne …habe ich irgendwo gelesen das Stöcker das Präparat anmelden wollte …das PEI aber efahren hatte von den Selbsttests und ihn sofort angezeigt hat. Ich werde nochmal nachgrasen ob das so stimmt.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Ich frage mich, was ist ein Antigen ? Ich kenne nur Antikörper !

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

…Gezielt werde das von ihm entwickelte Antigen ausgebremst – möglicherweise von ganz oben. Sein günstiger Wirkstoff stört das Milliardengeschäft der mächtigen Pharma-Lobby, so Stöckers Verdacht…

Zu 99,9 % wird das der Grund sein !
Unwirksame Vakzine, die man bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag halbjährlich verimpfen muss, ohne dass jemand davon immun wird, SIND DAS GESCHÄFT DIESES JAHRTAUSENDS !

Dr. Stöcker wäre nicht der Erste, der nicht gegen die mächtigen Lobbies ankommt.
Aber man sollte ihm keinen Strick drehen, bevor man ihn angeklagt hat. Und wenn das Zeugs wirkt und er niemandem geschadet hat, darf man ihn auch nicht henken.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

„Unwirksame Vakzine, die man bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag halbjährlich verimpfen muss, ohne dass jemand davon immun wird, …“

Eine Immunität tritt natürlich ein, wenn auch keine totale. Aber die Inzidenzen unter Geimpften liegen ein bis zwei Größenordnungen unter denen bei Ungeimpften. Die Gelbfieberimpfung hat übrigens eine deutlich geringere Wirksamkeit, ist aber dennoch in einer ganzen Reihe von Ländern für die Einreise vorgeschrieben.

Dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt, liegt in der Natur der Krankheit. Da kann weder die böse böse Regierung noch die böse böse Pharmamafia dafür. Aber auch zur Grippeimpfung wird ja alle Jahre wieder aufgerufen, und keiner geht auf die Straße, weil die Tetanusimpfung ab und zu aufgefrischt werden muss.

Ich weiß, es gibt Krankheiten wie Hepatitis A, Mumps oder Masern, gegen die man fürs ganze Leben immun ist, wenn man sie mal hatte oder geimpft wurde. Leider gehört COVID-19 nicht dazu.

„Und wenn das Zeugs wirkt und er niemandem geschadet hat, darf man ihn auch nicht henken.“

Zumindest nicht, so weit die Patienten einverstanden waren und nicht meinten, sie würden einen zugelassenen Impfstoff bekommen. Dann hätte er nur gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, was wohl für einen Arzt auch kein Ruhmesblatt ist.

Sebastian
Sebastian
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

HERR STÖCKER hat niemand angelogen. Er hat immer gesagt, daß es sich um eine Eigenentwicklung handelt. Es gibt Gesetze, die so etwas in Deutschland ganz legal für Ärzte zu lassen. Und es gab reichlich Berichterstattung dazu in vielen Medien. Und plötzlich springt nun der Staat aus dem Busch, nach dem er viele Monate kein Problem mit Herrn Stöckers Impfstoff hatte? Oberfaul!!!

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Sebastian

Von welchem Staat sprichst Du ? Meinste etwa eine hochkriminelle Treuhandverwaltung ?
Sesselfurzer, welche sich die Taschen füllen und nur am plündern sind ?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

„Von welchem Staat sprichst Du ?“

Von dem Staat, der das Arzneimittelgesetz erlassen hat bzw. es ausführt.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  Sebastian

„Es gibt Gesetze, die so etwas in Deutschland ganz legal für Ärzte zu lassen. “

Stimmt, die decken aber nicht den Fall, dass ein Arzt dieses Mittel Hunderten von Leuten verabreicht. Sicher waren die nicht alle bei ihm in Behandlung, sonst hätte er das nicht am Flughafen gemacht.

Überdies wurde Herrn Stöcker lange genug deutlich gemacht, dass er gegen das Arzneimittelgesetz verstößt, wenn er dieses Mittel im größeren Maßstab einsetzt. Immerhin ist es nicht zugelassen. Es kann also keine Rede davon sein, dass monatelang niemand ein Problem damit hatte.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Und welcher Staat hat das Arzneimittelgesetz erlassen ? Da habe ich wohl was verpaßt oder nicht mitbekommen ?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Das G wurde als Artikel 1 G v. 24.8.1976 I 2445 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist mit Ausnahme d. § 78 gem. Art. 10 dieses G am 1.1.1978 in Kraft getreten.

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR024480976.html

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor
Reply to  kairo

“ Immunität beschreibt in der Biologie und Medizin die Widerstandskraft des Körpers gegen Krankheitserreger. Besteht Immunität gegen einen bestimmten Erreger, bedeutet dies in der Regel, dass der Körper vor einer bestimmten Erkrankung geschützt ist.“

Das bedeutet für mich, dass ich nach einer Impfung keine weiteren benötigen werde.
Halbjährliche Impfungen wie bei der Grippeschutzimpfung sind in meinen Augen keine Immunisierungen und sollten auch nicht so benannt werden !
Außerdem hat man uns keine Chance gelassen, gegen SARS-Cov2 immun zu werden, indem man das Ursprungsvirus nicht hat „laufen“ lassen, sondern in die Pandemie hineingeimpft hat.
„Impfe nie in eine Pandemie“, hat ein Virologe gesagt; das sei mit das erste, was man an der Uni lernen würde.
Wie wir sehen, hat das die Lage nur noch verschlimmert, indem sich aufgrund der Impfungen Mutationen ausgebildet haben, wie das auch bei Grippeschutzimpfungen der Fall ist. Denn dabei werden jedes Jahr neue Impfstoffe entwickelt, weil die des Vorjahres nicht mehr wirken. Wieso sollte es also bei Covid anders sein ?

Zum anderen denke ich, dass Dr. Stöcker nur Patienten geimpft hat, denen klar war, welchen Impfstoff sie erhielten. Und den Menschen, die von ihm gehört oder gelesen hatten bzw. ihn persönlich kennen, wird bewusst gewesen sein, dass der Impfstoff nicht zugelassen ist, und ihnen war es egal.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
2 Jahre zuvor

@ Kairo
Du bist hier immer öfter als KI hier unterwegs!

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Mich gibt es wirklich. Ich muss es ja wissen.

gerhard
gerhard
2 Jahre zuvor

Ich hoffe staeve ist nicht erbost wenn ich so viel Senf zu diesem Thema schreibe
hier noch ein Auszug aus der deutschen ärztezeitung vom März 2021:

Ermittlungen gegen Arzt nach Einsatz eigener Corona-Vakzine

Auf eigene Faust soll ein Lübecker Medizinprofessor einen Antigen-Impfstoff gegen SARS-CoV-2 entwickelt und an Freiwilligen getestet haben.
Veröffentlicht: 05.03.2021, 16:30 Uhr

Lübeck. Der Medizinprofessor und Unternehmer Winfried Stöcker hat Medienberichten zufolge ein Antigen gegen SARS-CoV-2 entwickelt, dessen Wirkung auch Virologen bestätigt haben sollen. Er will den Impfstoff nach eigenen Angaben an sich selbst, Familienmitgliedern und Mitarbeitern erfolgreich getestet haben.

Gegen den Mann läuft den Berichten zufolge nun mindestens ein Ermittlungsverfahren. Gegenüber dem „Spiegel“ erklärte die Lübecker Staatsanwaltschaft: „Er soll ohne erforderliche Erlaubnis ein SARS-CoV-2-Antigen hergestellt und in der Folgezeit sich selbst und anderen Personen verabreicht haben, ohne dass er über die dafür die erforderlichen Genehmigungen verfügt hätte.“

100 Freiwillige soll Stöcker laut dem Bericht bereits geimpft haben, 97 Prozent seiner Impflinge hätten danach Antikörper gegen SARS-CoV-2 entwickelt. In einem „Spiegel-TV“-Beitrag sagt Stöcker, sein Antigen-Impfstoff sei leicht in großen Mengen zu produzieren.

„Damit könnten Sie innerhalb weniger Monate ganz Deutschland versorgen.“ Der Impfstoff könnte außerdem leicht modifiziert werden, um auch die Mutanten zu erfassen. Stöcker hat die Rezeptur für sein Antigen-Impfstoff auf seiner Website veröffentlicht.
Klare Vorgaben für klinische Studien

Ungeachtet der mutmaßlichen Wirkung hätte Stöcker sein Antigen klinisch nur prüfen dürfen nach Genehmigung durch die zuständige Ethikkommission und das für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen. Die Paragrafen 40 bis 42 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nennen dafür zahlreiche Vorgaben.

Zuvor wäre außerdem eine Herstellungserlaubnis für das Antigen notwendig gewesen. Auch hätte das Antigen nicht ohne vorige pharmakologisch-toxikologische Prüfung (Phase 0 und I) am Menschen getestet werden dürfen.

Verstöße gegen diese Vorschriften könnten im Zweifelsfall sogar Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts auf Körperverletzung auf den Plan rufen. Und auch die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte sieht in Paragraf 15 vor, dass vor einer klinischen Forschung die Ethikkommission eingeschaltet werden muss. Verstöße dagegen können berufsrechtlich geahndet werden. (mu/eb)

Das mit der Herstellungserlaubnis …typsich für den Deutschen Amtsschimmel

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Früher war alles viel besser. Da konnte jeder alles als Arzneimittel verkaufen. Dann kam Contergan. Danach wurde das Verfahren mit Prüfung und Zulassung entwickelt. Dauert länger, aber dennoch halte ich das für besser.

Alexander Berg
2 Jahre zuvor

Nur ein Name: Dr. Stefan Lanka.