Impfpflicht: Fast 1200 ungeimpften Essenern drohen Strafen

Christina Wandt
Fast 1200 Beschäftigte in Essens Gesundheits- und Pflegewesen sind noch nicht vollständig gegen Corona geimpft.

Fast 1200 Beschäftigte in Essens Gesundheits- und Pflegewesen sind noch nicht vollständig gegen Corona geimpft.

Foto: Reto Klar / FUNKE Foto Services

ESSEN.  In Medizin und Pflegewesen gibt es in Essen fast 1200 ungeimpfte Mitarbeiter. Noch wurden trotz Impfpflicht keine Strafen gegen sie verhängt.

Die Zahl der Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegewesen, die keinen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus haben, liegt in Essen bei fast 1200. So viele wurden von ihren Arbeitgebern an das Gesundheitsamt der Stadt gemeldet. Bevor ihnen Strafen drohen, werden die Betroffenen laut Stadt erstmal angehört.

In Essen fallen rund 50.000 Beschäftigte unter die Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft Beschäftigte von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten. Nach einer Schätzung der Stadt unterliegen in Essen rund 50.000 Beschäftigte der Impfpflicht. Bis Ende März mussten die Einrichtungen all jene melden, die nicht gegen Corona geimpft sind.

Über das städtische Meldeportal nannten 187 Betriebe 1034 Ungeimpfte. Im Landesportal seien weitere 124 Personen gemeldet worden, die in Essen arbeiten. Macht zusammen 1158: Bei etwa 50.000 Impfpflichtigen entspräche das einem Anteil von gut zwei Prozent. Anders gesagt: Die Impfquote läge in den betroffenen Berufsgruppen bei fast 98 Prozent.

Gesundheitsamt kann Meldungen bis Ende Mai prüfen

Wie Stadtsprecherin Silke Lenz sagt, arbeiten 473 der Ungeimpften in einem der Essener Krankenhäuser, 272 in Senioren- und Pflegeheimen sowie 50 bei ambulanten Pflegediensten. Noch können sie ihrer Tätigkeit weiter nachgehen: „Bisher wurden keine Verstöße gegen die Impflicht geahndet.“

Vielmehr habe man die Betroffenen schriftlich aufgefordert, einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 vorzulegen. Wurde dieser nicht fristgerecht vorgelegt, habe man ein Anhörungsschreiben an den Mitarbeiter und seine Einrichtungsleitung geschickt. „Nach erfolgter Anhörung ist ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot im Einzelfall zu prüfen“, erklärt Silke Lenz. Laut Erlass haben die Gesundheitsämter noch bis 31. Mai Zeit, die Meldungen zu prüfen.

Quelle: Der Westen vom 04.05.2022

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Annette
Annette
1 Jahr zuvor

Was soll das werden? STIRB endlich bis 2025 !!!!!!!!!! ???

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

In Essen beherrschen doch die Polen die Pflegedienste. Bei mir ergibt sich eine gewissen Disharmonie zum dem obigen Text. Die versoffenen Ämter werden davon nichts wissen! Hauptsache der Schnaps ist zum Frühstück 13.30 Uhr im Kaffee!

Rosemarie+Pauly
Rosemarie+Pauly
1 Jahr zuvor

Das ist Zwang pur ! Es dreht sich einem schon beim Lesen der Magen um.

Innerhalb eines Monats plus 3 Verstorbene mit Covid. Schlimm, aber ich frage mich, wieviele ansonsten an einer anderen Krankheit verstorben sind in diesem Zeitraum.

Kurz zusammengefasst: (von ca. 180.000 Einw.)

Akut infizierte Personen: 1.640
Anzahl der Neuinfektionen (teilweise rückwirkend nach positiven Schnell- oder PCR-Tests) : 134

7-Tage-Inzidenz-Wert: 590,6

Genesene Personen: 51.829

Personen in stationärer Behandlung: 33
Personen auf der Intensivstation: 2
An/mit Corona verstorbene Personen: 281

Stand: 04.05.2022

Vor einem Monat:
Kurz zusammengefasst:

Akut infizierte Personen: 4.385
Anzahl der Neuinfektionen (teilweise rückwirkend nach positiven Schnell- oder PCR-Tests) : 328

7-Tage-Inzidenz-Wert: 1.033,2

Genesene Personen: 43.491

Personen in stationärer Behandlung: 24
Personen auf der Intensivstation: 5
An/mit Corona verstorbene Personen: 278

Stand: 08.04.2022

Alexander Berg
1 Jahr zuvor

Gültigkeit der Rechtsgrundlagen aufgrund fehlender geltendem Bundeswahlgesetz?

Sylvester+Ohnemus
Sylvester+Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Alexander Berg

Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 73/2021 vom 13. August 2021

Beschluss vom 20. Juli 2021
2 BvF 1/21
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP abgelehnt, mit dem die Antragstellerinnen und Antragsteller erreichen wollten, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGÄndG) bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nicht anzuwenden ist.

Die Entscheidung, ob die zur Prüfung gestellten Neuregelungen des Bundeswahlgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Der Normenkontrollantrag ist weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Im Rahmen der daher gebotenen Folgenabwägung überwiegen die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe jedoch nicht in ausreichendem Umfang, um den damit verbundenen Eingriff in die Zuständigkeit des Gesetzgebers zu rechtfertigen.
Am 25. Juli 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht über eine damals geplante Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Hunderte Bundestagsabgeordnete der Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten zuvor eine verfassungsrechtliche Prüfung dieser Änderung des Bundeswahlgesetzes beantragt, welches durch eine Regierungskoalition aus FDP und CDU/CSU auf den Weg gebracht worden war (mehr dazu hier, hier). Das Gericht befand das darin enthaltene Sitzzuteilungsverfahren in seiner Urteilsverkündung als verfassungswidrig.
Wie aus einer Mitteilung des BVerfG vom selben Tag hervorgeht, hatten die Richter entschieden, „dass das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien verstößt.“ Der Umfang der durch das neue Verfahren anfallenden Überhangmandate würde „den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl“ aufheben. Von einer Ungültigerklärung der Wahlen oder einer illegitimen Regierungsbildung ist in dem Urteil allerdings nicht die Rede.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor

Sehr lobenswerte Bemühung, aber vergeblich. Die meinen eine völlig andere Sache.

DET
DET
1 Jahr zuvor

Herr Sylvester+Ohnemus ,
die Bundesregierung, und das habe ich Ihnen schon einmal
mitgeteilt, ist eine Firma und als solche kann sie nur ihre
Angestellten, die sie als Personen/PERSONEN führt,
adressieren. Hier ist die Definition was sie unter diesem Begriff versteht:

(Code wie er in Washington D.C. vereinbart ist und auch hier Anwendung findet, weil die Bundesregierung eine Unterfirma der Territorialen und Municipalen Government
von Washington D.C. ist)

IRC 7701(a) (1) bezieht sich nicht zu einer „Person“ im üblichen Umgang wie einem lebenden Wesen. Vielmehr, Reg. 301.7701-1(a) legt fest, das der Term „Person“ ein Einzelwesen beschreibt, Firma, Partnerschaft, ein Trust oder Masse, eine Aktiengesellschaft,eine Vereinigung, ein Syndikat, eine Gruppe, einen Trustee (Verwalter) einen Vollstrecker, Verwalter in Konkursangelegenheiten, Empfänger, Bevollmächtigter zu Gunsten der Kreditoren, ein Dienst, ein Gemeinschaftsunternehmen, oder weitere Nicht-Firmen-organisationen oder Gruppen, Vormünder, einen Ausschuss, oder irgendeine Person in einer treuhänderischen Kapazität.

Schauen Sie z.B. mal in Ihren Personalausweis; da werden Sie ihren Namen in groß geschriebenen Lettern vorfinden und vergleichen sie den mal mit dem Eintrag in Ihrem Familienstammbuch oder Ihrer Geburtsurkunde.

Die Lateinische Schrift, die seit 1942 hier auf Deutschem Boden
eingeführt wurde, beinhaltet auch, dass Lateinische Regeln gelten und eine Regel davon lautet, dass jede Änderung an einen Namen eine andere Entität entspricht. Mit anderen Worten: der Name in ihrem Personalausweis hat mit Ihnen nichts zu tun, es ist ein Vertrag, den Sie mit Ihrer Unterschrift besiegelt haben.

Und genau dies läuft hier auch mit der angeblichen „Impfung“,
die im Grunde genommen keine ist, sondern eine Veränderung an den Genen und auf dieser Veränderung haben die Hersteller des Stoffes, den sie injizieren, Patentrechte angemeldet.
(2013 US Supreme Court Case „Pathology v. Myriad Genetics Inc. 569 U.S. 576)

Ich kann mir gut vorstellen, dass das starker Tobak für Sie ist, was ich hier schreibe, entspricht aber den Tatsachen. Ich habe lange dazu recherchiert und nicht erst seit der Plandemie.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  DET

Sehr gute Beschreibung der Tatsachen !!!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  DET

Schon sprachlich handelt es sich um eine Irreführung. Denn zwar gibt es eindeutig auf das „Personal“ als Belegschaft, also als Mitarbeiter eines Betriebes zielende Zusammensetzungen, etwa „Personalakte“ oder „Personalabteilung“, natürlich auch „Personalabbau“. Doch andere zusammengesetzte Substantive zeigen, dass dies keineswegs die einzige sprachlich mögliche Bedeutung ist – etwa das „Personalpronomen“ oder die „Personalunion“.

Abseits solcher Beispiele zeigt aber auch ein Blick in die Etymologie, dass alle Vorbehalte gegenüber dem „Personalausweis“ rein sprachlicher Unfug sind. Denn das deutsche Gliedwort „personal-“ leitet sich direkt aus dem lateinischen Adjektiv „personalis“ ab, was so viel bedeutet wie „persönlich“, also auf eine einzelne, bestimmte Person bezogen.

Etwas komplizierter ist der Zusammenhang zwischen dem deutschen Lehnwort „Personalien“ und seinem lateinischen Ursprung „personalia“. Der deutsche Begriff meint nämlich die identifizierenden Angaben über eine Person wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Größe und Augenfarbe, während das lateinische Wort eigentlich die „Lebensumstände einer Person“ bezeichnet. Schon dieser Exkurs in die Sprachgeschichte zeigt: Aus der schieren Bezeichnung „Personalausweis“ kann man überhaupt nichts schließen, wie das die „Reichsbürger“ regelmäßig tun.
Übrigens ist diese Bezeichnung auch nicht erst, wie vielfach auf einschlägigen Websites behauptet, nach 1945 eingeführt worden. Papiere zur Identifikation einer Person neben dem für grenzüberschreitende Reisen notwendigen Pass wurden in Deutschland erstmals mit Preußens „Allgemeinem Pass-Edikt“ von 1817 eingeführt, in dessen Paragraf 13 es hieß: „Zur Erleichterung der Legitimation sollen jedoch den im Inland Unsers Staates reisenden Inländern auf Verlangen von Unserem Polizeiministerium … entweder Pässe, oder mit dem Signalement versehene Legitimationskarten, gegen Gebühr von vier Groschen inklusive des Stempels von zwei Groschen, auf ein Jahr erteilt, und nach Ablauf desselben anderweitig unentgeltlich verlängert werden.“
Diese Legitimations- oder auch Passkarten wurden im Ersten Weltkrieg durch ein neues Dokument ersetzt, den „Personalausweis“. Teil der „Verordnung, betreffend anderweite Regelung der Passpflicht“ vom 21. Juni 1916 war ein Muster für ein solches Ausweisdokument für das Inland, das den Namen „Personalausweis“ trägt. In seinem Standardwerk „Der Passexpedient“ über die Entwicklung des Passwesens in Deutschland zeigt Andreas Reisen rund ein Dutzend Personalausweise mit diesem Namen aus der Zeit von 1933. Sie wurden übrigens in der Regel von den örtlichen Polizeibehörden ausgestellt und sahen durchaus unterschiedlich aus.

Warum aber heißt der deutsche Personalausweis so – und nicht etwa „Identitätskarte“ wie in Großbritannien („identity card“), Frankreich ( „carte d’identité“) oder Spanien ( „carné de identidad“)? In den USA dient hingegen der Führerschein, die „driver license“ als Ersatz – und wer keine Fahrerlaubnis hat, kann sich eine „ID Card“ ausstellen lassen.

Judenverfolgung, Kennkarte, 1939 Nationalsozialismus: Judenverfolgung. – Seit 1935 werden die Personalausweise jüdischer Bürger gekennzeichnet: Kennkarte des Deutschen Reiches für (oben) Edith „Sara“ Blumenthal, ausgestellt am 21.3.1939 in Köln / (unten) Hugo „Israel“ Bock, ausgestellt am 5.4. 1939 in Frankfurt (Main). |
Mit einem großen „J“ war die Kennkarte deutscher Juden gekennzeichnet, also stigmatisiert
Quelle: picture-alliance / akg-images
Tatsächlich wurde 1938 in Deutschland verpflichtend eine „Kennkarte“ eingeführt, die alle deutschen Staatsangehörigen ab einem Alter von 15 Jahren beantragen konnten, einschließlich eines Fotos und der Fingerabdrücke. Verpflichtend waren solche Kennkarten für deutsche Juden. Zu Recht nennt Reisen die Verordnung „perfide“, denn fortan mussten sich Juden stets mit ihrer zusätzlich mit einem großen „J“ gestempelten Kennkarte ausweisen – und damit zeigen, dass sie lediglich „Staatsangehörige“, nicht aber „Staatsbürger“ mit vollen Rechten waren.

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs galt dann eine Pflicht zur Legitimation für alle Deutschen – doch konnte an die Stelle einer amtlichen Kennkarte der NSDAP-Mitgliedsausweis treten. Solche Personalpapiere waren nun überlebensnotwendig, denn ohne sie bekam man keine Lebensmittelmarken und damit weder Nahrung noch andere rationierte Waren.

Nach 1945 galten zunächst die aus der NS-Zeit übernommenen Papiere weiter, oft durch Stempel „entnazifiziert“. Doch eine Neuordnung war notwendig; die Zuständigkeit lag bei den regionalen Besatzungsbehörden. Wer das rekonstruieren will, steht, wie Andreas Reisen schreibt, „vor einer schier unlösbaren Aufgabe“. Die Fülle unterschiedlicher Vorschriften sowie jede Art von Provisorien machen die ersten Jahre im Nachkriegsdeutschland unüberschaubar.

Personalausweis Berlin, 1948 Berlin, Nachkriegszeit. – Westberliner Personalausweis, ausgestellt am 23.1.1948.
In West-Berlin hieß die Identifikation zunächst „Deutscher Personalausweis“
Quelle: picture-alliance / akg-images
Zum 30. September 1946 wurden in der britischen Besatzungszone neue Identifikationsdokumente eingeführt, und sie hießen „Personalausweis“; die sowjetischen Behörden zogen 1948 nach. In der US-Zone waren je nach Region schon im Frühjahr und Sommer 1946 „Inlandsausweise“ eingeführt worden, genannt „Deutsche Kennkarte“. In der französischen Zone gab es den „Personen-Ausweis“.

Alle bis dahin ausgestellten Ausweise verloren in der Bundesrepublik mit der Einführung des Personalausweisgesetzes von 1951 ihre Gültigkeit; seither sind alle Deutschen ausweispflichtig, doch müssen sie ihren Ausweis oder Pass nicht immer bei sich führen. Ausdrückliche Grundlage war unter anderem die Verordnung von 1916, aus der auch der Name „Personalausweis“ entlehnt wurde. Bundesdeutsche Personalausweise waren zunächst zweifach gefaltete graue Papiere, später kleine gräulich-grünliche Bücher mit acht Seiten. In der DDR verwendeten die Behörden kleine blaue Bücher.

Um den stark anwachsenden Reiseverkehr seit den 70er-Jahren gerade in Europa besser zu erfassen, führte die Bundesregierung ab 1987 maschinenlesbare Personalausweise ein. Das eingeschweißte Dokument im Passformat blieb für knapp 25 Jahre der Standard, wird aber seit 2010 sukzessive durch kleinere Plastikkarten von der Größe einer Kreditkarte ersetzt, die noch fälschungssicherer sind. Am Namen aber ändert sich nichts mehr.
Sie sehen anhand dieser Chronik die Rechtmäßigkeit unseres Personalausweises.
Man sollte durchaus auch Fakten und Rechtmäßigkeiten anerkennen, ansonsten hat generell kein Wort Gewicht.
Sie unterstellen und bezichtigen dadurch alle Menschen der Lüge. Auf der Basis dürfen müsste jede ihrer Aussagen in gleicher Weise keine Akzeptanz finden. Ein trostloses Dasein. Falls Sie schon einmal eine schwere Erkrankung, wie meine Frau hatten, müssen Sie den Ärzten und dem Personal Vertrauen schenken, ansonsten ist ihr Leben kein Pfenning mehr wert. Meine Kunden vertrauen ebenfalls auf meine fachliche Expertise, weil sie sonst ohne Energie für die Heizung oder Brennöfen dastehen.

DET
DET
1 Jahr zuvor

Herr Sylvester Ohnemus, …Sie haben mich wieder nicht verstanden. Die Sache mit dem Personalausweis habe ich nur als Beispiel ausgewählt, um Ihnen zu vermitteln, dass hier,
auf deutschem Boden, fremdländisches Recht zur Anwendung gebracht wird, ohne dass die Bevölkerung darüber aufgeklärt wurde!
Genau die Leute, die das verhindern müssten, sitzen im Bundestag und kassieren horrende Diäten, wie sie es nennen, für ihr Schweigen.

Die gleiche Nummer, die hier läuft, wurde 1933
in Washington D.C. von Franklin Delano Roosevelt (FDR) durch den „Banking act“ initiiert, wo die Bevölkerung als Kollateral für die Schulden der Banken verpflichtet wurde ohne dass sie es wussten, obwohl FDR nur Kompetenzen für seine unmittelbaren Angestellten hatte und das waren zu jener Zeit nur ein paar Tausend. Nach diesem „Act“ war
fast die ganze Bevölkerung von ca 300 Mio.
als „angestellt“ registriert; d.h. sie unterstanden damit den Codes und Regelungen der beiden
Firmen-Regierungen (Territorial und Municipal Government in Washington D.C.)

Was ich versuche Ihnen zu vermitteln ist der Unterschied zwischen den verschiedenen
Rechtskreisen, die hier zur Anwendung kommen, den es nicht geben darf.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor

„Nach diesem „Act“ war fast die ganze Bevölkerung von ca 300 Mio. als „angestellt“ registriert; …“

Komisch, das haben die ganzen Arbeitslosen dieser Zeit wohl nicht mitbekommen. Die Selbstständigen auch nicht.

Weder hat Roosevelt das amerikanische Volk verkauft noch sind die USA 1933 bankrott gegangen. Es gab damals auch nur etwa 130 Millionen Amerikaner. Schlechtes Geschäft, dear Mr. President …

Ein Blick in den Banking Act (Glass–Steagall Act) wäre sicher mal hilfreich.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  DET

„Die Lateinische Schrift, die seit 1942 hier auf Deutschem Boden eingeführt wurde, …“

Schon alleine diese Aussage erlaubt einen tiefen Einblick in die Sachkunde des Autors. Ganz, ganz tief.

Was IRC und US Supreme Court beschließen, interessiert hierzulande keinen Menschen. Oder muss Deutschland seine Abtreibungsgesetze ändern, falls der SC solches demnächst für die USA beschließen sollte?

Personalausweise gab es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1951. Zwischen den Weltkriegen gab es das nicht. Die „Kennkarte“ wurde 1938 als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt. Jeder Deutsche konnte auf Antrag eine solche Karte erhalten, aber es gab keinen allgemeinen Zwang, eine zu haben. Kennkartenpflicht gab es nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. Männer im wehrpflichtigen Alter und Juden. Erst nach Kriegsausbruch wurde durch eine Verordnung vom 10. September 1939 ein allgemeiner Ausweiszwang eingeführt. Jeder Deutsche ab 15 Jahren musste dann stets eine Kennkarte oder einen Reisepass mitführen. Im Notfall tat es auch ein NSDAP-Mitgliedsausweis.

DET
DET
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Kairo, solche ähnlichen Kommentare habe ich von Dir erwartet. Ich habe alle Gesetze von 1918…1945 auf DVD hier bei mir und ab 1942 wurden nur noch die Lateinische Schrift verwendet !
Zu deinen anderen Darstellungen sage ich nichts, da es ohnehin zwecklos ist mit Dir vernünftig zu diskutieren.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Ach, und vorher hat man die kyrillische oder arabische Schrift verwendet? Auch Georgisch und Armenisch hat durchaus seinen Reiz.

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Alle die das Gift nicht wollen kündigen. Mal sehen wer dann an diesen freien Stellen arbeitet.

Sylvester+Ohnemus
Sylvester+Ohnemus
1 Jahr zuvor

Hallo Herr Det,
scheinbar habe ich sie nicht wirklich verstanden. Bisher sehe ich keinen Zusammenhang ausländischer Einmischung in unsere Souveränität. Über unterschiedliche Interessen kann dennoch Einfluss genommen werden. Das ist in der Politik, Wirtschaft und auf diesem Block nicht anders. Konkret kann man am Beispiel Russland-Ukraine von direkter gewalttätiger Einmischung in die Belange eines souveränen Landes sprechen. Hier verliert niemand aufgrund weil er im Sport der erste Verlierer ist, oder weil er technisch das zweitklassigere Produkt entwickelt hat oder sein Intellekt nicht an den anderen heranreicht. Wir argumentieren alle hier aus unserer eigenen Sichtweise ohne direkt auf den anderen einzugehen. Am Ende geht man seines Weges ohne die Sichtweise des anderen zu verstehen noch zu akzeptieren. Das kann ich mir in meiner täglichen Arbeit nicht leisten. Da muss ich bei einem Problem oder Wissensdefizit am Ende eine Lösung haben. Ansonsten wird das nichts. Was macht ihre Meinung, die meistens eine verdrehte Wahrnehmung von Wissen meint, zur unumstößlichen Einstellung? Wären Sie bereit ihre Perspektive zu ändern, wenn die ihrige widerlegt wird? Die wahre Stärke der Menschen ist, aus Fehlern die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Ein Grund weshalb manche weiter im Leben kommen als andere.

DET
DET
1 Jahr zuvor

Herr Sylvester+Ohnemus,
ich vertraue nicht mehr den Mainstream-Medien und ziehe meine Schlüsse
nur aus Fakten, die wirklich gesichert sind und dazu höre ich mir immer
alle beteiligten Parteien an.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  DET

Ausgezeichnete Idee. Immer zur Quelle gehen. Wenn du wissen willst, was der US-Kongress beschlossen hat, dann lies einfach die Congressional Records. In jeder guten Universitätsbibliothek findest du auch den Jahrgang 1933. Was der US Supreme Court beschlossen hat, kannst du problemlos im Internet nachlesen, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts auch. Das tut nicht weh und dauert gar nicht so schrecklich lange, und es könnte manches Unglück verhüten. Jedenfalls ist es besser als von irgendwelchen Spinner-Websites beliebigen Quatsch abzuschreiben und dabei möglicherweise noch quätscher zu machen.

DET
DET
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Wenn Du das Schema von der Frau Reitz als Spinner-Webseite betrachtest, denn auf etwas Anderes habe ich hier nicht verwiesen, dann muss ich Dich enttäuschen.
Sie hat sich ca 40 Jahre mit diesem Thema beschäftigt,
ist mit jemand verheiratet der im Besitz der Unterlagen
der ursprünglichen USA ist und ist dabei den längst überfälligen Rekonstruktions-Akt der Federalen Republik vorzubereiten. Also, es sind Informationen aus erster Hand, die ich hier weitergebe. Wenn Du soviel
Ahnung hast, warum läßt Du uns nicht an deinem tollem Wissen teilhaben ???