London/Kigali. Großbritannien macht ernst: trotz heftiger Kritik aus Kreisen der Zuwanderungslobby will die Regierung unter Premierminister Johnson in zwei Wochen eines ihrer ersten Brexit-Versprechen einlösen. Am 14. Juni sollen die ersten Abschiebeflüge mit illegal Eingereisten in Richtung Ruanda starten.
Das Innenministerium in London teilte jetzt mit, man habe den ersten illegal eingereisten Migranten die Bescheide zugestellt. Es handle sich um den „letzten administrativen Schritt”, um das entsprechende Abkommen mit Ruanda in Kraft zu setzen.
Die Vereinbarung sieht vor, daß illegal in Großbritannien Angekommene in das ostafrikanische Land geflogen werden und dort Asyl beantragen können. Damit sollen „Flüchtlinge“ abgeschreckt und ein Brexit-Versprechen umgesetzt werden.
Zuletzt hatte die Zahl die Illegalen wieder deutlich zugenommen, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien zu kommen versuchen. Zuwanderungslobbyisten werfen der Regierung von Premierminister Boris Johnson vor, die Abmachung mit Ruanda verstoße gegen das Asylrecht.
Innenministerin Patel hält dagegen: „Unsere weltweit führende Partnerschaft mit Ruanda ist ein Schlüsselelement unserer Strategie, das kaputte Asylsystem zu überholen und das Geschäftsmodell böser Menschenschmuggler zu durchbrechen.“ Es werde zwar Versuche geben, die Abläufe und Abschiebungen zu verzögern, doch man werde sich davon aber nicht abschrecken lassen. In diesem Sinne: Gute Reise! (mü)
Quelle: zuerst.de vom 01.06.2022
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Wo ist bei uns ein Mann der das auch so macht und alle illegale abschiebt ?
@ Ulrike
Es gibt keinen Mann/Frau oder Triangel der das darf.
Hier aus meinem Posteingang meiner Spione, da muß @ Kairo die dicken DDR Arbeitshandschuhe schon ausziehen, damit Er nach den Ohnmachtsanfall die Tasten trifft!
Ich verweise auch auf den Umstand, das die BRvD-GmbH und deren vermeintliche Regierung im
Betriebsgesetz der “BRvD-GmBH Deutschland” keiner Gebietskörperschaft eigen ist, und daher, auch mit Aufgabe aller Grenzen, siehe EU und Hoheitsrechte der BRvD-GmbH Deutschland, auch keine See- oder Handelsrechte entstehen können! Auch die derzeitige rechtswidrige Überarbeitung des Seerechts ändert gar nichts an der Tatsache, daß Sie als vermeintliche Verwaltung der Stadt xxxxxx ohne Lizenz haften, da Sie für das sogenannte der BRvD-GmbH Deutschland weder eine Lizenz gemäß SHAEF Gesetz Nr. 2 und Nr. 52 noch gemäß SMAD Befehle Nr. 3, Nr. 64, Nr. 74. und 124 vorlegen können.
@ Kairo
Quelle
Mein/e Spion/in
Frontkämpfer/in an der unsichtbaren Front, im Archiv des Feindes(:-))
Ich hau mich weg ! Es geht schon wieder los !