Die britische Premierministerin May will offenbar vor Beginn von Verhandlungen über einen EU-Austritt nicht das Parlament konsultieren.
Der „Telegraph“ berichtet, May habe eine Einschätzung von Juristen eingeholt. Demnach verfüge sie über die notwendige Exekutiv-Vollmacht, allein einen Austrittsantrag nach Artikel 50 des EU-Vertrages stellen, der bis zu zwei Jahre dauernde Verhandlungen in Gang setzt. Brexit-Gegner argumentieren, das Referendum sei nicht bindend gewesen. Daher müsse zunächst das Unterhaus abstimmen, bevor ein Austritts-Prozess eingeleitet werden könne.
Am 23. Juni hatten die Briten mehrheitlich für das Verlassen der EU gestimmt. Zuletzt erklärte May, ihre Regierung benötige noch Zeit, um Verhandlungen vorzubereiten.
Quelle: Deutschlandfunk vom 27.08.2016