Abschaffung des Rechtsstaats durch WHO-Vertrag

Dr. Beate Sibylle Pfeil - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ...

Dr. Beate Pfeil

Der WHO-Pandemievertrag verpflichtet Nationen, die ihn unterschreiben, die Weisungen der #WHO umzusetzen. Eine zukünftige #Impfpflicht kann so entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien eingeführt werden. Damit verbunden ist nicht nur eine Schleifung des Rechtsstaates, sondern auch die Abschaffung des individuellen Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Zu derartigen #Verstößen kam es bereits während der Corona-Zeit, doch das Unrecht bleibt bis heute unaufgearbeitet.

Den ganzen Beitrag AUF1.TV ansehen: auf1.tv/das-grosse-int

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.03.2024

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kairo
kairo
1 Monat zuvor

Meines Wissens gibt es noch überhaupt keinen Vertrag oder auch nur einen beratungsfähigen Entwurf. Und niemand konnte bisher in den vorliegenden Papieren zeigen, wo so etwas stehen soll.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Das ist doch Schexxxx egal ob es beschmiertes Papier gibt. Schon das Gerücht genügt in diesem Ratten System die Hofhunde (Mordwortmarke, Itzendiz) von der Kette zu lassen! Es ist ein neues Wannsee, zum mindesten dritten! Von allen dreien gibt es keine Dokumente!
Mir reicht es zum Sonntag früh ohne mich in der Kirche erniedrigen zu lassen! Jetzt such ich das SED sus. Watzinger, die Schüler auf der Krieg vorbereiten will! Die hat um Post mit Beschimpfungen von mir und allen Eltern gebettelt!

Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Das würde dem Pack so passen.- Impfpflicht damit sie noch mehr damit umbringen können- Bevölkerungsaustausch nennen sie das. Fragt man den Klaus Schwab. Der gehört dann aber mitsamt seiner Fam. zuerst geimpft.

birgit
birgit
1 Monat zuvor

Einen Staat der nicht vorhanden ist, kann man nicht abschaffen.

kairo
kairo
1 Monat zuvor

Das Thema „Pandemie-Vertrag“ wurde übrigens schon im Bundestag behandelt, nämlich im Petitionsausschuss. Ergebnisse siehe hier:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-966362
Und – wen wundert’s – es gab letztes Jahr sogar schon eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifikation des Vertrages. Wurde abgeschmettert.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/07/rk20230710_2bvr080723.html
Warum bloß? Weil es dazu erst einmal einen Vertrag geben muss, der von Deutschland unterschrieben sein muss? Erst dann nämlich kann er ratifiziert werden. Da uns ein Entwurf aber frühestens für Mai versprochen ist, wird es wohl dieses Jahr nichts mehr werden.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Verfassungsbeschwerde mit welcher Verfassung? Oder in welcher Verfassung-besoffen-halb besoffen-Delirium?
Eine Pandemie kann nur der Bundesrat ausrufen! Zu Deiner Erinnerung. Ich kann mich an etwas erinnern.
Kein zu dämlich Hofpflasterer am L-bach und Mädchenrockhocheber W…
können eine Pandemie ausrufen! Fünf Neubauern in der DDR forderten das gründen von LPG. Seit Sonnabend fordern fünf Lehramtsministralverbrecher Kriegsunterricht in der Schule! =Vormilitärische Ausbildung in der DDR!
Dir als Zusammenfassung Deiner Dienst Demenz!

Det
Det
1 Monat zuvor

Der vielbeschworene Rechtsstaat hier ist ein Staat für „Corporations“, also für Firmen, agierend im Internationalen Recht. Dagegen ist nichts einzuwenden; es ist eine Nische für einen bestimmten Bereich, nämlich für Sachen und Dinge, oder für „legale Personen“, wie es im angelsächsischen Raum heißt.
Kriminell ist es, wenn dieses Recht auf Menschen angewandt wird, die davon keine Ahnung haben bzw. haben können, weil sie getäuscht wurden.
Die Weimarer Reichsverfassung hatte solchen Machenschaften einen Riegel vorgeschoben, indem sie Tarif-Verträge für die Arbeiter vorschrieb, an die sich die Unternehmer und auch die Gewerkschaften zu halten hatten. Damit waren solche juristischen Jungle-Kämpfe, wie wir sie heute erleben und welche die Arbeiter und Bauern jetzt ausfechten von vornherein überflüssig.
Wäre es nicht an der Zeit uns auf jene Verfassung zu besinnen??

kairo
kairo
1 Monat zuvor
Reply to  Det

Die Weimarer Reichsverfassung hatte solchen Machenschaften einen Riegel vorgeschoben, indem sie Tarif-Verträge für die Arbeiter vorschrieb, an die sich die Unternehmer und auch die Gewerkschaften zu halten hatten.

O wie interessant, wo steht denn das? Meines Wissens war es damals nicht anders als heute: Für Selbstständige (z. B. Bauern) gibt es ohnehin keinen Tarifvertrag, und viele Nichtselbständige arbeiten auch ohne einen von der Gewerkschaft ausgehandelten Vertrag.

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Schaue in den Fünften Abschnitt „Das Wirtschaftsleben“ in dieser Verfassung. Artikel 151, 152

kairo
kairo
1 Monat zuvor
Reply to  Det

Habe ich gemacht. Da steht nichts davon, dass Tarifverträge vorgeschrieben waren. Vielmehr wird da die Vertragsfreiheit gewährleistet – das ist u. a. die Freiheit, keinen Tarifvertrag haben zu müssen.

Auch der Artikel 165 enthält keine Vorschrift über die Form der Regelungen, die dort erwähnt werden.

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Du musst schon alles zitieren und nicht nur die Hälfte! Dort steht im Artikel 152:“Im Wirtschaftsverkehr gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Wucher ist verboten. Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig“. Und damit ist alles gesagt!
Schon jedes Schreiben, das z.B. die Kommunen herausgeben, wo „Bürgermeister“ oder „Landrat“ draufsteht, sind Täuschungen im Rechtsverkehr, weil sie alle gleichzeitig Geschäftsführer dieser Institutionen sind und beides zur gleichen Zeit nicht möglich ist.
Und, was die Tarifverträge betrifft, da gibt es einen gesetzlichen Zwang, der im Artikel 151 verankert ist, wo Richtlinien einzuhalten sind; nur, das Gesetz dazu muss ich auch erst heraussuchen. Ich weiß aber, dass es das gibt.

kairo
kairo
1 Monat zuvor
Reply to  Det

das Gesetz dazu muss ich auch erst heraussuchen

Viel Erfolg!

birgit
birgit
1 Monat zuvor
Reply to  Det

Die Parasiten wenden ihr vermeintliches Recht auch auf Menschen an, obwohl sie genau wissen wer sich für lebend erklärt hat, Proklamation und internationale Apostille, auch internationale Geburtsurkunde mit Gegenapostille einer Siegermacht interessieren die nicht. Sie plündern weiter, erpressen, traktiern, schikanieren, terrorisieren und werden vermutlich auch noch morden. Es wird langsam Zeit das die HLKO greift.
Keine Gnade ! Aburteilung nch Kriegsrecht für diese hoch kriminelle Bande.

Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor
Reply to  birgit

Nur wer soll das machen die verurteilen? Sehe weit und breit keinen der dazu bereit wäre……

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  birgit

Die HLKO gilt nur für Deutsche auf Basis des Land-und Bodenrechts und das wird z.Z. durch das Seerecht überlagert.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor
Reply to  Det

Es gibt für DIE nur Menschen und Tiere, wir sind Tiere für DIE. Wer sich mit Erklärungen, Apostillen und Proklamationen zum Menschen machen will, der wird zur SAU gemacht!