Das Bundeskabinett will heute die Neuregelung des Anbauverbots für Genpflanzen auf den Weg bringen.
Der Anbau etwa von Genmais ist in der EU nicht grundsätzlich verboten, die Mitgliedsstaaten können ihn aber innerhalb ihrer Landesgrenzen verhindern. Der Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Schmidt teilt die Verantwortung für solche Verbote zwischen Bund und Ländern auf. Über einen Kompromiss hatte sein Ministerium mit den Ländern über Monate verhandelt. Kritiker befürchten einen Flickenteppich von Ausnahmen, weil aus ihrer Sicht die Hürden für ein deutschlandweites Verbot zu hoch sind.
Bisher werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut. Der Handel damit ist allerdings nicht verboten, die Produkte müssen lediglich ausreichend gekennzeichnet sein. Auch für die Forschung gelten Ausnahmen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 02.11.2016
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