EU kündigt schärfere Kontrollen für das Führen von Bargeld an

Die EU verschärft den Kampf gegen die internationale Kriminalität und fokussiert sich dabei unter anderem auf den grenzüberschreitenden Transport von Bargeld.

Bargeld unter Terror-Verdacht. (Foto: dpa)

Bargeld unter Terror-Verdacht. (Foto: dpa)

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Die EU will laut AFP schärfer gegen organisierte Kriminalität, Terrorfinanzierung und Geldwäsche vorgehen. Dazu plant die EU-Behörde eine Verschärfung der Zollkontrollen mit Blick auf den Bargeldverkehr. So sollen Beamte künftig Menschen, die krimineller Straftaten verdächtigt werden, auch bei geringeren Beträgen als der zulässigen anmeldefreien Höchstmenge von 10.000 Euro in bar kontrollieren dürfen. Häufigere Stichproben sind demnach auch bei Paketen und Frachtsendungen vorgesehen.

Um die Strafverfolgung länderübergreifend zu vereinfachen, will die Kommission zudem eine Grundlage schaffen zur gegenseitigen Anerkennung von juristischen Beschlüssen, Geldmittel sicherzustellen. Vermögenswerte aus kriminellen Straftaten könnten über eine entsprechende gemeinsame Rechtsgrundlage leichter eingezogen werden.

Außerdem plant die EU-Kommission eine Erweiterung des Schengen-Informationssystems zum besseren Datenaustausch unter den EU-Ländern sowie gemeinsame Gesetzesgrundlagen für grenzübergreifende Strafverfolgungen, wie aus einem am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Maßnahmenpaket hervorgeht.

„Wir müssen schon früh ansetzen, um Mittel und Wege abzuschneiden“, sagte der für Inneres und Migration zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos. Geplant ist demnach eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche. Damit sollen bestehende Gesetzeslücken und nationale Unterschiede bei der Definition des Straftatbestandes und darauf stehende Sanktionen geschlossen werden.

Zudem ist vorgesehen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken und durch gemeinsame Vorschriften bisherige Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

Derzeit hätten Justiz und Strafverfolgung gerade bei umfangreicheren Geldwäschedelikten „große Schwierigkeiten“, erklärte der für die Sicherheitsunion zuständige EU-Kommissar Julian King. Die Anzahl der Ermittlungsfälle, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, liegt nach Angaben der Behörde zwischen zehn und 70 Prozent – je nachdem, welches EU-Land betroffen sei.

Ein Ausbau des Schengen-Informationssystems (SIS) soll die Daten für Justiz- und Grenzbeamte leichter zugänglich machen und inhaltlich verbessern. Dem Reformvorschlag zufolge sollen Menschen, die in Verbindung zu terroristischen Straftaten stehen, „zwingend“ ausgeschrieben werden.

Den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten will die Kommission unter anderem durch eine neue Kategorie für „unbekannte gesuchte Personen“
erweitern, außerdem soll Europol uneingeschränkt auf die Datenbank zugreifen dürfen.

Im Januar nahm unter der Schirmherrschaft von Europol in Den Haag ein neues Terrorabwehrzentrum seine Arbeit auf. Am Dienstag einigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten formal auf eine Verschärfung des Waffenrechts, nach der halbautomatische Waffen künftig verboten sind.

Anfang Dezember hatten sich die EU-Botschafter zudem auf die Inhalte der sogenannten Anti-Terrorismus-Richtlinie geeinigt. Demnach sollen schon „vorbereitende Handlungen“ im Zusammenhang mit Terroranschlägen als Straftatbestand in der gesamten EU gelten. Dazu gehören auch Reisen in von Terrororganisation kontrollierte Gebiete sowie die Ausbildung oder Finanzierung terroristischer Handlungen. NGOs und Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Vorschriften als zu weitreichend.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 22.12.2016

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