Das Kölner Arbeitsgericht verhandelt heute über die Entlassung zweier türkischer Imame durch die Regierung in Ankara.
Ihre Kündigungsschutzklage richtet sich gegen den Islam-Dachverband Ditib. Die Imame waren laut Gericht vom türkischen Generalkonsulat beauftragt und bezahlt worden. Per Ministererlass des türkischen Staats seien sie im August ihrer Ämter erhoben worden. Ditib ist der türkischen Religionbehörde unterstellt.
Der Verband wies die Darstellung zurück und erklärte, die Imame seien nicht entlassen worden, sondern lediglich in ihre Heimat zurückgerufen worden. Der Verfassungsschutz in NRW wirft Ditib vor, Namen angeblicher Gegner des türkischen Präsidenten Erdogan an die Generalkonsulate geliefert zu haben.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.03.2017
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