„Spiegel“-Bericht: BND überwachte Interpol und Europol

"Bundesnachrichtendienst" steht an einem Gebäude des BND in Berlin im Bezirk Steglitz/Zehlendorf unter einer Überwachungskamera und neben dem Bundesadler, aufgenonmmen am 20.12.2015. (dpa / picture alliance / Wolfram Steinberg)
Der Bundesnachrichtendienst in Berlin. (dpa / picture alliance / Wolfram Steinberg)

Der Bundesnachrichtendienst hat nach einem „Spiegel“-Bericht jahrelang die internationale Polizeibehörde Interpol ausgespäht.

Wie das Magazin berichtet, waren neben der Interpol-Zentrale im französischen Lyon spätestens ab dem Jahr 2000 auch Verbindungsbüros in Europa, den USA und Dutzenden weiteren Ländern betroffen. Außerdem habe der BND auch Daten der Europäischen Polizeibehörde Europol mit Sitz im niederländischen Den Haag erfasst.

Fragen dazu beantwortete der BND nach Angaben des „Spiegels“ nicht. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, von Notz, sprach von einem skandalösen und unfassbaren Vorgang. Er offenbare die Wirkungslosigkeit der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste.

Quelle: Deutschlandfunk vom 22.04.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/KaiserWilhelm/ hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen! 11.000.000 € zahlen die Deutschen am Samstag, den 22. April 2017 für den Schutz der AfD in Köln und deren Bundesparteitag. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 3.2.2012 die BRD zur Firma erklärt ohne hoheitliche Rechte und das Deutsche Reich sei als Staat zuständig für die Gebiete der untergegangenen BRD & DDR. Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden Beamte berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit (BVerfGE 5, 13 ). Wann greift President Donald Trump ein?

Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig. Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift vorhanden ist.

Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 so vermerkt. Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich BRD-Behörden und Gerichte in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden:

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Subjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen ist (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19.10.1982).