Türkei will Wirtschaftshilfe, dazu ist Deutschland gut

Posted on April 25, 2017 von indexexpurgatorius

Nach den Nazi-Vorwürfen formuliert die türkische Regierung die Erwartung von Wirtschaftshilfen aus Deutschland.
Dafür brauchen wir Deutschland.“ betont der türkische Vize-Premierminister Mehmet Simsek.

Es sei an der Zeit, für Deutschland, „zu einer Normalität in den Beziehungen zurückzukehren“, fordert Simsek.

Die trauen sich Dinge, die Türken, da fällt nicht nur der Papst vom Glauben ab, sondern auch der letzte Cowboy kippt tot vom Pony bei der Frechheit die die Türken an den Tag legen.

Aber Merkel ist ja großzügig und Brüssel zügiger, wer weiß wie viele Milliarden da wieder fließen werden für die man sich wieder als „scheiß Nazi-Deutschland“ beschimpfen lassen darf.

Aber die Türkei wäre nicht die Türkei, wenn der Erdo-Lümmel nicht noch mit Millionen von Afghanen drohen würde, die er auf die Reise nach Deutschland schicken will.

Aber wenn die Türken unbedingt Wirtschaftshilfe erwarten, wie wäre es, wenn Deutschland und Österreich ihre millionen Wirtschaftskräfte an die Türkei zurück geben, grade auch wegen der erdowahnsinnigen Drohungen.

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 25.04.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 3.2.2012 die BRD zur Firma erklärt ohne hoheitliche Rechte und das Deutsche Reich sei als Staat zuständig für die Gebiete der untergegangenen BRD & DDR. Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen in der BRD (vgl. BVerfGE 5, 13 ). Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig.

Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden: Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Sinnvoller wäre es, mit den Milliarden die Grenzen wieder dicht zu machen.