In Schwerin hat sich ein 40-jähriger Autofahrer mit der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert. Nachdem die Beamten den Mann am Sonntag anhalten wollten, weil er offenbar nicht angeschnallt war, fuhr dieser davon. Als die Polizisten ihn schließlich stellten, bestritt er deren Legitimität. Bereits im Januar war der Mann auf diese Weise aufgefallen. Damals hatte er angegeben, ein „Reichsbürger“ zu sein. Gegen ihn wird nun ermittelt.
Quelle: NDR vom 08.05.2017 – 08:23 Uhr
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Das hat er gut gemacht, denn jeder Polizist ist gesetzlich verpflichtet, sich auf Verlangen der Bürger auszuweisen und zwar mit seinem Amtsausweis, denn Bedienstete (Dienstausweis) haben keine hoheitlichen Rechte. Oder wer ist warum anderer Meinung?