Die #Verbandsgemeinde Weilerbach hat einem Mitarbeiter gekündigt, weil er ein sogenannten #Reichsbürger ist. Nach Angaben von Verbandsbürgermeisterin Pfeiffer hat der Mann mehr als 15 Jahre bei der Gemeinde gearbeitet. Die Verbandsgemeinde Weilerbach hatte dem vermeintlichen Reichsbürger schon im April fristlos gekündigt. Dagegen war der Mann gerichtlich vorgegangen. Obwohl die Verbandsgemeinde laut Verbandsbürgermeisterin Pfeiffer davon ausgehen konnte, den Prozess zu gewinnen, hat sie vor Gericht einem Vergleich zugestimmt. Pfeiffer sagte, man habe sich die hohen Prozesskosten sparen wollen. Die Kündigung habe die Verwaltung dem langjährigen Mitarbeiter zuliebe so weit nach hinten verschoben, dass er sich arbeitslos melden kann. Über eine mögliche Abfindung wurde Stillschweigen vereinbart. Der Reichsbürger wollte im Frühjahr seinen Personalausweis beim Kreis Kaiserslautern abgeben, mit der Begründung, er erkenne den deutschen Staat nicht an.
Quelle: SWR vom 06.06.2017
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Politische Verfolgung fällt unter den StGB 241a
auf was wird denn gewartet?
Wehrt euch !
Das Buch wird nur auf die „Feinde“ dieser Merkelpolitik angewandt. Alles klar?
Alle hüpfen auf den gleichen Zug auf gegen Reichsbürger. Sind denn alle im Land gehirnamputiert?
Wann kapieren die Schlafschafe endlich was vor sich geht und wehren sich ?
Die Angst geht um.
Ja ihr Volltrottel in Politik und IM Erika-Vasallentum, langsam kommt bei euch Angst auf.
Hitler hat auch andersdenkende beseitigt.
Ihr seit nich weit davon entfernt es auch so zu machen, ihr Dreckspack.
Die da kündigen sind doch selbst Reichsbürger, aber eben total verblödete Reichsbürger.
Welche Gesetze gelten im besetzten Deutschland? Garantiert die Gesetze der Siegermächte von 1945-1949! Deutsche Reichsbürger gab es von 1934 bis 1945. Wie wenige können davon heute noch leben? Jetzt bitte gleich https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q spricht ein Schweizer!
Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder andere Bezüge sind unzulässig! Jetzt bitte gleich https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q spricht ein Schweizer!