Rechtextreme wegen Ausreise-„Gutschein“ verklagt“ – Der III. Weg“ lehnt Vergleich ab

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Ein Stadtrat der #Grünen klagt in #Neustadt an der Weinstraße gegen die Partei „Der III. Weg“. Er fordert 2.200 Euro für einen „Gutschein“ zur Ausreise nach #Afrika, den er von den Rechtsextremen erhalten hatte. Einen Vergleich lehnte die Partei jedoch ab.

Das Gericht schlug am Donnerstag einen Vergleich vor. Die Partei „Der III. Weg“ solle eine Spende an eine wohltätige Organisation leisten. Doch der Vorsitzende der Partei lehnte dies am ersten Prozesstag ab. Die Partei werde kein Geld spenden. Er forderte die Abweisung der Klage. Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit soll nun am 29. Juni verkündet werden.

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Forderung: 2.200 Euro

Der Grünen-Politiker #Kai Bitzer aus #Olpe (#Nordrhein-Westfalen) fordert 2.200 Euro von den Rechtsextremen. Er hatte eine der Postkarten der Partei mit dem „Gutschein“ zur Ausreise nach Afrika mit Schiff, Flugzeug oder zu Fuß erhalten. Er wählte die Schiffsreise und schickte den Gutschein zurück. Da aber keine Reaktion erfolgte, klagt der Mann jetzt gegen die Partei mit Sitz in #Weidenthal im #Kreis Bad Dürkheim.

Aus seiner Sicht stellt der „Gutschein“ ein gewerbliches Gewinnversprechen dar. „Der III. Weg“ argumentiert, man habe nur provozieren wollen. Es handle sich nicht um ein Gewinnversprechen.

Der Richter am Amtsgericht ließ zunächst offen, ob die #Gutscheine juristisch als Gewinnspiel zu werten sind – oder eindeutig eine #politische Kampagne darstellen.

Postkarten an zahlreiche Lokalpolitiker verschickt

Laut Amtsgericht verschickte die rechtsextreme Partei im Frühjahr 2016 Postkarten an Lokalpolitiker in ganz Deutschland. Auf diesen forderte sie dazu auf, Deutschland zu verlassen, wenn man es nicht liebe.

Strafrechtliche Folgen hatte die Aktion für die Partei nicht. Die #Frankenthaler Staatsanwaltschaft entschied vor rund einem Jahr, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Inhalt der Postkarte und die Zusendung an Abgeordnete „erfüllt nicht den Tatbestand der #Volksverhetzung (…) oder einen anderen Straftatbestand“, hieß es damals.

Politiker kündigt Anzeige wegen #Steuerhinterziehung an

Am Rande des Prozesses kündigte der Lokalpolitiker der Grünen an, den „III. Weg“ außerdem bei der Staatsanwaltschaft in Frankenthal anzuzeigen. Es gebe seiner Meinung nach Hinweise darauf, dass die Partei Steuern hinterziehe.

Der „III. Weg“ wurde im September 2013 gegründet. In #Rheinland-Pfalz hat die Partei rund 40 Mitglieder. Der #Verfassungsschutz bezeichnet den „III. Weg“ als ideologische Schwesterpartei der #NSDAP.

Quelle: SWR vom 08.06.2017

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Haut diesem Dünschiss in Grün mal eine auf die Kappe. Da kann nicht viel kaputt gehen.
Vorsicht aber Scheiße stinkt schon.
Wer entsorgt dieses Rattenpack aus der Politik?

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder andere Bezüge sind unzulässig! Jetzt bitte gleich https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q spricht ein Schweizer!