Nachfolgende e-mail hat uns erreicht mit der Bitte um Veröffentlichung:
Rainer a.d.H. M. benötigt Unterstützung
am Mittwoch 21.102015 14:00 Uhr in Cottbus Saal 020 Thiemstr. 130 in 03048 Cottbus
Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der vorgebliche StA Meßer, welcher verbotenerweise den Richtereid gem. § 38 DRiG leistete, und sich damit der Judikative zuordnet, nicht aber der Exekutive, die ein Staatsanwalt darstellt, will Rainer anklagen.
Der vorgebliche StA Meßer begeht mindestens folgende Straftaten, Amtsanmaßung § 130 StGB, Mißbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen § 132a StGB und Meineid § 154 StGB.
http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte/
Die Firma Landkreis Spree-Neiße hat Rainer die Fahrerlaubnis entzogen per Ordnungsverfügung, da er sich nicht psychologisch untersuchen lassen wollte. Hier geht es auch um den Vorwurf “ Reichsdeutscher “ zu sein, was Rainer stets verneinte.
Eigener Bericht – Staseve-Aktuell vom 20.10.2015
ich hab vor längerer zeit einen artikel, über die FÜHRERSCHEINPFLICHT – hier in der BRD GMBH NGO gelesen, und zwar ist § 69 welcher die führerscheinpflicht regelt in der STVZO gestrichen worden. bdeutet quasi-hier gibt es keine FÜHRERSCHEINPFLICHT…solltet ihr ,werte redaktion mal recherchieren…