Twitters Anleitung für Amateurzensoren

Foto: Collage
 

Der 140-Zeichen-Schleuder #Twitter legt als erstes #Social Media Netzwerk sein extra für Heikos #Netzwerkdurchsetzungsgesetz angepasstes Beschwerdesystem vor. Zum Jahresanfang sollen alle großen Plattformen einess haben

Die großen Social Media Plattformen müssen bis zum 1. Januar ein Beschwerdesystem für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorlegen. Twitter legt nun als erstes Netzwerk los:

Das sieht dann so aus:

Klickt man dann auf: „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ kann man das noch weiter eingrenzen: #Hass schürende / #verfassungswidrige Inhalte; #Terrorismus; #Gewalt / #Bedrohung / #Aufforderung zu Straftaten; #sexueller Missbrauch von Kindern; #Beleidigung / #Üble Nachrede; #Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs; #Fälschung.

Und weiter geht es für den #Hobbyjuristen. Klickt man nämlich nun auf Beleidigung, erscheinen verschiedene Paragrafen aus denen man wieder auswählen muss.

Das Internet-Portal #netzpolitik.org weist an dieser Stelle darauf hin:

„Hier wird es für juristische Laien dann schon etwas schwieriger. … Es ist davon auszugehen, dass für viele der Unterschied von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede nicht eindeutig ist.“

Das Ende vom Lied. Es wird alles gelöscht, was „zweifelhaft“ ist.

Ein Kommentator auf Netzpolitik.org:

„Der Rechtsstaat wird nicht vom rechten Rand demontiert sondern von der ehemaligen Mitte.“ (VK)

Quelle: netzpolitik.org vom 15.12.2017 und journalistenwatch.com vom 16.12.2017

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