Homo-Ehe nicht anerkannt: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Italien

17. Dezember 2017

Homo-Ehe nicht anerkannt: EU-Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Italien

INTERNATIONAL

Straßburg. Besonders in der Geschlechterfrage zeigt der im Westen tonangebende Ultra-Liberalismus immer häufiger sein totalitäres Gesicht. Jetzt wurde #Italien vom #Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (#EGMR) in Straßburg erneut bestraft – für die Nicht-Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen.

Hintergrund ist, daß sich Italien weigert, gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland geheiratet haben, die Möglichkeit zu geben, ihre Ehe als zivilrechtliche Partnerschaft  eintragen zu lassen. Damit beraube das Land diese Menschen ihres rechtlichen Schutzes und verletzte ihr Recht auf Familie (!), begründete der EGMR seine Entscheidung.

Bereits 2015 hatte der EGMR Italien dazu verpflichtet, gesetzliche Rahmenbedingungen zur Anerkennung der Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren zu schaffen. Im folgenden Jahr wurde in dem weitgehend katholischen Land ein neues Gesetz erlassen, demzufolge gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft registrieren können, die ihnen weitgehend die gleichen Rechte wie heterosexuellen Ehepartnern zusichert.

Geklagt hatten im vorliegenden Fall sechs gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland geheiratet hatten und deren Partnerschaften von italienischen Behörden nicht anerkannt wurden. Jetzt muß #Italien eine – eher symbolische – Entschädigung von 5000 Euro pro Kläger zahlen.

Das Europäische Parlament hatte 2015 eine Entschließung angenommen, laut der die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen oder gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaften „als ein Anliegen der politischen, sozialen und bürgerlichen Rechte sowie der Menschenrechte“ angesehen werden sollte.

Der Siegeszug der Schwulenrechte (und -privilegierung) ist gleichwohl auch in der EU kein Naturgesetz. Zwar haben bislang 15 Länder die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt. Doch in den Verfassungen Bulgariens, Kroatiens, Ungarns, Lettlands, Litauens und Polens wird Ehe nach wie vor ausschließlich als Bund zwischen Mann und Frau definiert. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 17.12.2017

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