Telemedienauftrag: Neue Regeln für Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Zu sehen sind die Logos von ARD, ZDF und Deutschlandradio ( © ARD/ZDF/Deutschlandradio)
( © ARD/ZDF/Deutschlandradio)

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat neue Regeln für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender beschlossen.

Demnach dürfen #Textmeldungen bei den Angeboten von #ARD, #ZDF und #Deutschlandradio künftig nicht mehr im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt soll vielmehr auf Audio- und Videobeiträgen liegen. Neu ist auch, dass Sendungen künftig länger als für die bisher erlaubten sieben Tage in den Mediatheken zur Verfügung gestellt werden dürfen. Mit der vereinbarten Neufassung des #Telemedienauftrags soll verhindert werden, dass die Sendeanstalten durch Textangebote im Netz im Wettbewerb mit Printmedien stehen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 15.06.2018

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